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Soforthilfe im Kreis aufgeteilt - Geschädigte müssen sich bis 15. Juni melden

om; 16. May 2001, 23:41 Uhr
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Soforthilfe im Kreis aufgeteilt - Geschädigte müssen sich bis 15. Juni melden

om; 16. May 2001, 23:41 Uhr
(om/16.5.2001-23:30) Oberberg - Landrat Hans-Leo Kausemann hat heute mit den Bürgermeistern der vom Hochwasser betroffenen Kommunen über die Verteilung der 2,3 Millionen Mark Soforthilfe vom Land beratschlagt.
In einer anschließenden Presskonferenz erläuterte Kausemann, wie das Geld im Kreis verteilt wird. So gehen je eine halbe Million Mark an die beiden Kommunen Gummersbach und Engelskirchen, die restlichen 1,8 Millionen Mark sind für Privatleute bestimmt und verteilen sich wie folgt:

800.000 Mark für Gummersbach

300.000 Mark für Wiehl

250.000 Mark für Engelskirchen und

je 150.000 Mark für Bergneustadt, Reichshof und Nümbrecht.



"Wir haben keine näheren Angaben, wie es zu dieser Aufteilung kommt", berichtete Kausemann, "aber es hängt wohl mit den gemeldeten Schadenshöhen zusammen". Die bislang ermittelten Schäden lägen jedoch weit höher; so wurden allein 67,5 Millionen Mark in 2.250 Schadensfällen bei Bürgern erfasst, 12,3 Millionen Mark bei 66 Objekten im gewerblichen Bereich und 11,2 Millionen Mark bei öffentlichen Einrichtungen. "Es ist klar, dass Gewerbetreibende keine Mittel vom Land bekommen können, wohl aber steuerliche Hilfen", klärte der Landrat auf.



Zwei Stunden hatte er mit den Koordinatorinnen von der Bezirksregierung, Bärbel Feldmann-Beuss und Ute Ackermann-Mundt, dem hochwassererfahrenen Leiter des Bezirksamtes Köln-Rodenkirchen, Peter Krämer, Reinhard Gelhausen vom Finanzamt Gummersbach sowie den Bürgermeistern beraten und Richtlinien sowie ein zwiseitiges Informationsblatt für die Geschädigten entworfen. Auf dem wird erklärt, wegen welcher Schäden eine Beihilfe beantragt werden kann (Kleidung, Hausrat, Gebäude) und für welche nicht (Fahrzeuge, Kunst- und Luxusgegenstände, Sammlungen, Geld und Wertpapiere sowie Gegenstände zur Berufsausübung).



Antragsformular wird schon morgen fertig



"Wir können also ein breits Schadensbild abdecken", ist Kausemann überzeugt. Die Hilfe richtet sich auch nach dem Einkommen der Betroffenen. Die Einkommensgrenze liegt für den Haushaltsvorstand oder Alleinstehenden bei 2.500 Mark netto, für Haushaltsangehörige bei 1.600 und für Kinder unter 12 Jahren bei 1.100 Mark. Das entsprechende Antragsformular werde schon morgen fertig, versprach Kausemann. "Aber wir haben nur 1,8 Millionen, wir müssen also die Meldungen sammeln, um einen Überblick zu bekommen und dann eine Quote festzulegen." Als Meldefrist wurde der 15. Juni festgelegt.



Zuständig für die Anträge sind die jeweiligen Kommunen. Ansprechpartner sind in

Bergneustadt, Herr Jung, Tel.: 02261/404-215

Engelskirchen, Herr MEisenberg, Tel.: 02263/83-178

Gummersbach, Frau Karras/Frau Samsa, Tel.: 02261/83-33 33

Nümbrecht, Frau Degner, Tel.: 02293/302-136

Reichshof, Herr Dittich, Tel.: 02296/801-237

Wiehl, Herr Faulenbach, Tel.: 02262/99-279.



"Auch die Bezirksregierung ist froh, dass es so schnell Hilfe gibt, auch wenn sie gemessen am Schaden gering ist", gestand Regierungsdirektorin Feldmann-Beuss. Mehr stehe aber dem Land nicht zur Verfügung, "es soll eben auch ein Signal sein". Das Land habe darauf hingewiesen, dass Unternehmen eventuell noch Hilfen durch das Arbeitsplatzsicherungsprogramm der EU oder aus dem Städteförder-Topf erhalten könnten, "um einige weitere Punkte bemühen wir uns". Für die großen Schäden an Gewässern und Kläranlagen suche derzeit das Umweltministerium nach Hilfsmöglichkeiten.



Allerdings, relativierte Kreiskämmerer Dr. Klaus Blau, die Staatskanzlei habe deutlich gemacht, dass in dem EU-Programm nicht mehr viele Mittel seien und es darum bestenfalls für Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gebe, die in existenziellen Notlagen steckten. Das Finanzamt könne leider keine finnazielle Hilfe geben, erläuterte Reinhard Gelhausen, "wir können nu großzügige Stundungen gewähren oder Vollstreckungen aussetzen".



[Feuchtigkeit bleibt Monate.]



Für Unternehmen könnten hingegen größere Abschreibungen und Rückstellungen gewährt werden, aber alles wirke letztlich erst im nächsten Jahr, so Gelhausen. Wer Mietshäuser besitze und daran Schaden erlitten habe, könne bis zu 90.000 Mark als Werbungskosten absetzen.



Peter Krämer aus Köln-Rodenkirchen, wo man seit Jahrzehnten mit Überschwemmungen praktische Erfahrungen gesammelt hat, half den Oberbergern mit Unterlagen und Erläuterungen. "Man hat auch kein Verständnis, wenn man selbst noch nie betroffen war", wusste er. "Ich habe es erlebt, dass Hochwasser-Geschädigte noch sechs Wochen später ins Bezirksamt kamen und den Rheingeruch mitbrachten, die wurden die Feuchtigkeit in ihren überschwemmten Kellern und Wohnungen monatelang nicht mehr los."



"Die Landesregierung hat auch die Versicherungen gebeten, sich kulant zu zeigen", erklärte der Landrat, bemerkenswert fand er auch die Sonderkredite der Banken und Sparkassen, auch der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) avisiere eine Teilrückerstattung der Gebühren an die Städte und Gemeinden.



Zudem habe die Staatskanzlei "ausdrücklich darauf hingewiesen, wie beispiellos hervorragend die Zusammenarbeit der meist Ehrenamtlichen der Hiflsorganisationen gewesen ist". Abschließend wies er auf das eigene Spendenkonto hin, dass der Kreis eingerichtet habe (Konto 255 000, Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, BLZ 384 500 00): "Ich appelliere an alle Bürger, den von der verheerenden Unwetterkatastrophe betroffenen Menschen hilfreich zur Seite zu stehen, viele sind unverschuldet in eine schwierige und zum Teil hoffnungslose Lage geraten."

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