POLITIK

Ein erneutes Plus ist das Ziel

ls, Red; 18.01.2021, 16:00 Uhr
Foto: Gemeinde Marienheide.
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Ein erneutes Plus ist das Ziel

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ls, Red; 18.01.2021, 16:00 Uhr
Marienheide - Die Haushaltsplanung der kommenden Jahre ist vor allem durch die Ortskernsanierung und das Verkehrskonzept geprägt - Die Coronakrise wird die Gemeindekasse über Generationen belasten.

Von Leif Schmittgen

 

In Marienheide musste man sich pandemiebedingt auf viele Änderungen einstellen. So auch beim Prozedere um die Einbringung des Haushalts. Normalerweise wird in Form von Reden vor der Haushaltseinbringung zwischen Kämmerei und Politik diskutiert. In diesem Jahr wurde die Haushaltssatzung mit entsprechenden Erläuterungen nur schriftlich veröffentlicht. „Ob und wie sich die Fraktionen äußern werden, ist noch unklar“, sagt Marienheides Kämmerin Eva Kranenberg. Stand heute soll der Entwurf während der Ratssitzung am 23. Februar durch die Politik zementiert werden, bis dahin sind alle Sitzungen auf Eis gelegt. Kranenberg geht davon aus, dass Stellungnahmen und Anträge zum Entwurf schriftlich von den Fraktionen eingereicht werden.

 

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Heute hat die Verwaltung den Entwurf veröffentlicht. Die kommenden Jahre werden von der Ortskernsanierung geprägt sein, heißt es in der vorliegenden Haushaltssatzung. In der Verwaltung erwartet man dafür Fördergelder in Höhe von gut vier Millionen Euro, die sich aus den Mitteln des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) in Höhe von 2,2 Millionen Euro und den bereits erhaltenen Geldern von Straßen NRW zusammensetzen. Neben der Ortsentwicklung steht außerdem die Stärkung der Schullandschaft auf der Agenda. Unter anderem sind Gelder zur Digitalisierung der Lernorte, aber auch der Verwaltung eingeplant.

 

Zudem heißt das mittelfristige Ziel, ein gesundes Maß an Entscheidungsfreiraum wiederzuerlangen. Das Haushaltssicherungskonzept verlässt die Gemeinde im kommenden Jahr. „Die Pandemie wird unsere Handlungsfreiheit aber sicherlich noch einschränken“, befürchtet die Kämmerin.  Kalkuliert sind Gesamteinnahmen von 34.289.369 Euro, die Aufwendungen werden mit 34.273.319 Euro veranschlagt bleibt also ein Plus von 16.000 Euro.


Einige Eckdaten im Überblick

 

Erträge

 

Wichtige Einnahmen für die Gemeinde sind auch weiterhin die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie Gebühreneinnahmen. Die Erträge aus der Gewerbesteuer werden für 2021, bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 490 Prozent, auf 4.564.030 Euro geschätzt. Für die Grundsteuer B sind, bei einem ebenfalls gleichbleibenden Hebesatz von 699 Prozent, Erträge in Höhe von mit 2.856.638 Euro veranschlagt. Für die Grundsteuer A (400 Prozent) wird ein Ertrag in Höhe von 47.850 Euro prognostiziert. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde mit 6.494.236 Euro kalkuliert.

 

 

Aufwendungen

 

Bei den Aufwendungen sieht Kämmerin Eva Kranenberg insbesondere die gestiegene Kreisumlage als eine enorme Belastung. Sach- und Dienstleistungen sowie die Personalaufwendungen werden die Gemeindekasse auch in der aktuellen Haushaltssatzung stark in Anspruch nehmen. Nicht zu beeinflussen sind die Entwicklung der Ein- und Ausgaben in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Zur Bewältigung dieser Krise hat das Land NRW ein Isolierungsgesetz (NKF-CIG NRW, siehe Infokasten) beschlossen, das auch 2020 bereits angewendet wurde. Die Prognose wurde deshalb aufgrund der zurückliegenden Zahlen erstellt, das genaue Ergebnis kann aber erst in der Jahresbilanz für das laufende Jahr berücksichtigt werden.

 

Die Ausgaben für Personal (4.913.831 Euro) und Versorgungsleistungen (924.328 Euro) werden im laufenden Jahr auf insgesamt 5.838.159 Euro (Vorjahr 5.584.057 Euro) geschätzt. Zusätzlich ist ein Zinsaufwand in Höhe von 695.000 Euro (Vorjahr: 705.000 €) veranschlagt. Es werden Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 11.652.000 Euro aufgenommen. Darüber hinaus sind Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro vorgesehen.

 

Kassenlage

 

2020 hat sich die Liquidität gegenüber dem Vorjahr verbessert, sie konnte dennoch unverändert nur durch Aufnahme von Kassenkrediten gesichert werden. Der Saldo aus der Verwaltungstätigkeit entwickelt sich wegen der COVID-19-Pandemie eingebrochenen Gewerbesteuer sowie dem Rückgang des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer negativ. Daher wird sich die Neuaufnahme von Liquiditätskrediten nicht vermeiden lassen.

 

Ausblick auf die Jahre 2022 bis 2024

 

Für die mittelfristige Ergebnisplanung sind weiterhin stetige Konsolidierungsanstrengungen erforderlich. Um den Eigenkapitalabbau durch Fehlbeträge zu verhindern, ist auch in Zukunft eine Anpassung der Ertrags- und Aufwandsstruktur unabdingbar. Die maßgeblichen Einflussgrößen auf die Erträge der Gemeinde Marienheide werden in den nächsten Jahren die Gewerbe- und die Grundsteuer B sein. Die derzeitige Entwicklung der Gewerbesteuer sowie der Anteil an der Einkommensteuer sind aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht abzuschätzen und stellen für die Gemeinde einen großen Unsicherheitsfaktor dar. Fest steht bereits heute, dass die pandemiebedingten Schäden den Haushalt über viele Jahre belasten werden.

 

Zum Haushaltsentwurf geht es hier.

 

Das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW (NKF-CIG NRW)

 

Die COVID-19-Pandemie hat auch in Marienheide zu Mindererträgen und Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2020 geführt. Auch in den nächsten Jahren ist mit einer weiteren Belastung des Haushaltes durch die Pandemie zu rechnen. Das vom Land NRW beschlossene Gesetz enthält Regelungen zur rechnerischen Ermittlung der pandemiebedingten Haushaltsbelastungen. Demnach ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 gemäß § 4 Abs. 2 NKF-CIG NRW die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren.

 

Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für 2021 erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vorzunehmen. Die sich daraus ergebende Haushaltsbelastung ist als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan aufzunehmen und als Bilanzierungshilfe vor dem Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Diese Bilanzierungshilfe ist ab dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre linear abzuschreiben oder sie ist ganz oder in Anteilen gegen die Ausgleichsrücklage erfolgsneutral auszubuchen.

 

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