BLAULICHT

Zweimeter-Hanfpflanze verriet Drogenküche

pn; 19.07.2019, 15:58 Uhr
BLAULICHT

Zweimeter-Hanfpflanze verriet Drogenküche

pn; 19.07.2019, 15:58 Uhr
Gummersbach – Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 51-Jähriger, dessen Drogenküche im vergangenen September aufgeflogen war, vor dem Amtsgericht verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Seine selbst angebaute Hanfpflanze überführte einen 51-jährigen Gummersbacher, der in einer Ferienhausanlage in der Kreisstadt eine Drogenküche betrieben hatte. Über zwei Meter maß die Pflanze, durch die Nachbarn Ende September des vergangenen Jahres aufmerksam wurden und daraufhin die Polizei verständigt hatten. Heute fiel vor dem Amtsgericht Gummersbach das Urteil gegen den dreifachen Familienvater. Richter Ulrich Neef verhängte zwei Jahre auf Bewährung wegen Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge.

 

1640 Gramm Amphetamine, 2411 Gramm Cannabismaterialien und 78 Gramm Ecstasy hatten die Beamten damals bei ihrer Durchsuchung gefunden, dazu mehrere Hanfpflanzen und etliche Chemikalien, die zur weiteren Drogenherstellung verwendet werden konnten. Seitenweise lagen dem Gericht Fotos von der Drogenküche vor. Fast 18.000 Konsumeinheiten wären nach Schätzungen der Beamten damit herstellbar gewesen, stellte Neef fest: „Und das obwohl die Beamten sehr sparsam in ihren Hochrechnungen damit umgegangen wären.“ Dabei kam der gebürtige Lindlarer nur zufällig an das Material. Ein Bekannter aus Waldbröl hatte die Chemikalien 2016 bei ihm zwischenlagern wollen, um es vor der Polizei zu verstecken. Mittlerweile sitzen die Besitzer aber mehrjährige Haftstrafen ab und holten die Materialien nie ab.

 

Das war der Moment, als der gelernte Maschinenschlosser, der laut eigener Aussage einen Hang zu Naturwissenschaften hat und gelegentlich auch als Nachhilfelehrer für Mathematik, Physik und Chemie arbeitet, selbst aktiv wurde. In den folgenden Jahren stellte er immer wieder Drogen für den Eigenbedarf her, verkaufte diese zudem stets an Bekannte. Auch eine Liste mit Geldsummen, unzählige 5 €-Scheine und viel Münzgeld fanden die Beamten am 27.September 2018 bei ihrer Durchsuchung.

 

Für alles hatte der Mann allerdings vermeintlich plausible Erklärungen: Die Liste sei lediglich sein persönliches Haushaltsbuch, die Geldscheine sammle er für seine Kinder und das Kleingeld sei nur zum Dartspielen mit Freunden. Dass der Richter ihm das nicht ganz abkaufte, ließ Neef mit einem bissigen Kommentar durchblicken. Freundlich gesinnt zeigte sich die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer lediglich die Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung forderte und erst auf Einschub des Richters, dass dies gemäß ihrer Ausführungen nicht möglich sei, ihre Forderung noch einmal um vier Monate erhöhte.  

 

Von Strafverteidiger Udo Klemt fielen da fast schon härtere Worte in Richtung seines einschlägig vorbestraften Mandanten. „Er hat Mist gebaut. Wir müssen ihm mit einem Bewährungshelfer und Drogen-Screenings deutlich machen, dass das ein Ende haben muss“, plädierte aber auch er für eine angemessene Strafe, „damit er sich künftig um seine zehnjährige Tochter kümmern kann.“ Zwei Jahre auf Bewährung befand Richter Neef letztlich als angemessen für die „exorbitant hohe Menge an Drogen“ und gab dem Gummersbacher noch einen guten Rat: „Wenn das nächste Mal jemand mit solchen Materialen vor ihrer Tür steht, kippen sie sie ins Klo, anstatt selbst zu produzieren.“

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