BLAULICHT

„Nur eines von vielen Verfahren“

ls; 23.03.2023, 15:30 Uhr
BLAULICHT

„Nur eines von vielen Verfahren“

ls; 23.03.2023, 15:30 Uhr
Gummersbach - Ein 37-Jähriger musste sich wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht verantworten – Ex-Frau hatte Anzeige erstattet.

Von Leif Schmittgen

 

Schenkt man den Worten des Verteidigers Glauben, ist der am Gummersbacher Amtsgericht angeklagte Peter W. (Anm. d. Red.: Name geändert) ein leidgeprüfter Mensch. Seine Ex-Ehefrau hatte ihm bereits 2020 mehrere Straftaten vorgeworfen und diese bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Unter anderem hatte sie ihn einer Körperverletzung, des Einbruchsdiebstahls und des Drogenhandels bezichtigt. Letztgenannter Vorwurf wurde vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Neef verhandelt. „Mein Mandant leidet sehr unter den Anschuldigungen und dieses ist nur eines von vielen Verfahren“, führte Verteidiger Udo Klemt aus.

 

Unbestritten ist, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung des 37-Jährigen im März 2021 Drogen unterschiedlicher Art gefunden wurden, darunter Kokain, Amphetamin und Ecstasy. Außerdem wurden zwei Feinwaagen und 570 Euro Bargeld sichergestellt. Einen Lagerort für die Betäubungsmittel, die Kühltruhe in der Küche, hatte der Angeklagte den Beamten vor Ort sogar mitgeteilt, an die anderen Verstecke konnt er sich der Gummersbacher dagegen nicht mehr erinnern. „Das Zeug stammt aus meiner früheren Partyzeit und ich wusste nichts mehr von den Drogen“, kommentierte W. den Vorwurf, er habe mit den Fundstücken gehandelt. 

 

In Schränken, Schubladen und Behältnissen war die Polizei fündig geworden und der Angeklagte schilderte, dass er zum Zeitpunkt der
Wohnungsdurchsuchung bereits lange clean gewesen sei. Seitdem er seinenn Führerschein nach Drogenkonsum verloren hatte, waren diese tabu, was er mit regelmäßigen Tests auch bewies und seine Fahrerlaubnis nach anderthalb Jahren auch zurückerhielt. Verdächtig erscheinende Chatverläufe konnten schließlich auch die Oberstaatsanwältin nicht davon überzeugen, dass K. den Stoff gewinnbringend veräußert habe. "Da ist etwas weitergegebenn worden, wie das in diesen Kreisen eben üblich ist", so die Anklägerin. Da in den Chats aber weder Mengen noch sonstige einschlägige Begriffe gefallen seien, könne man K. den Handel nicht nachweisen.

 

"Die lügt wie gedruckt", hatte Klemt bereits vor der Vernehmung dem
Gericht mitgeteilt und untermauerte seine Aussage mit der Feststellung,
dass sämtliche weitere Verfahren gegen seinen Mandanten eingestellt
wurden. Bei dem Vorwurf der Körperverletzung habe sich sogar
herausgestellt, dass W. von seiner Ehefrau verprügelt worden war und eben
nicht umgekehrt. Von der Abstinenz ihres Lebensgefährten ist Lisa K.
überzeugt, die heute ebenfalls als Zeugin aussagte.

 

Während die Oberstaatsanwältin 4.800 Euro Geldstrafe forderte, blieb Neef
mit 80 Tagessätzen á 50 Euro (4.000) Euro. "Sie ernähren von monatlich
2.300 Euro inzwischen vier Personen", sagte der Richter in der
Urteilsbegründung und kam damit dem Wunsch des Verteidigers nach, der für eine milde Strafe plädierte, auch da W. bisher nicht vorbestraft sei. Und
dabei bleibt es auch. Denn die Anzahl der Tagessätze bleibt unter den
Regularien, ab denen man eine entsprechende Eintragung erhält. Das Bargeld sowie das seinerzeit sichergestellte Mobiltelefon erhält K. nun zurück. Man verzichtet auf Rechtsmittel.

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