BLAULICHT

Nichte seiner Freundin missbraucht: Tat kam nur durch Zufall ans Licht

pn; 18.01.2021, 15:15 Uhr
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Nichte seiner Freundin missbraucht: Tat kam nur durch Zufall ans Licht

pn; 18.01.2021, 15:15 Uhr
Engelskirchen/Köln – Engelskirchener (29) zu Haftstrafe vom Kölner Landgericht verurteilt – Mann hatte zwei Mal Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger.

Von Peter Notbohm

 

Zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs in vier Fällen, zwei davon schwer, lautete das Urteil für Andreas C. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert), der ein sexuelles Verhältnis mit der damals 13-jährigen Nichte seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingegangen war. Die Taten war nur durch einen Zufall herausgekommen. Nahezu reglos verfolgte der 29-jährige Schlosser aus Engelskirchen die Urteilsbegründung der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, in der die Vorsitzende Richterin Uta Elsner fast zwei Stunden über die Vorfälle aus dem Frühjahr des vergangenen Jahres sprach.

 

Mit ihrem Urteil weicht die Kammer sowohl vom Antrag der Verteidigung, die eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen minder schweren Falls für angemessen hielt, sowie der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ab. Beide hatten eine Gesamtstrafe von vier Jahren gefordert. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

Andreas C., der selbst mehrere Geschwister hat, gestand bereits am ersten Prozesstag, ein sexuelles Verhältnis zu der Minderjährigen aufgebaut zu haben. Er lebte damals mit der Tante von Nina K., in einem Haus der Familie in Gummersbach. „Sie haben es genossen, wieder in einer Großfamilie zu leben“, sagte Richterin Elsner im Rahmen ihrer Begründung. Bei gemeinsamen Videoabenden kam er dem Mädchen näher, unter der Decke wurden in Gegenwart der Tante erste Zärtlichkeiten ausgetauscht. Es folgten WhatsApp-Nachrichten, wobei das Kind anfangs noch versuchte zu bremsen und schrieb, sich nicht noch mehr in den Mann verlieben zu wollen. Er ließ aber nicht locker und später schickte sie ihm Nacktfotos ihres Intimbereichs. Auch eine damals 14-jährige Freundin wurde in die Chats mit eindeutigem Inhalt involviert.

 

Beim Betrachten dieser Bilder wurde Andreas C. allerdings von seiner Lebensgefährtin erwischt. Diese erkannte zwar nicht ihre Nichte, dafür aber, dass es sich um pornographisches Material handelt und setzte ihren Freund vor die Tür. Sein Kontakt zu Nina K. riss aber nicht ab, in den kommenden Wochen holte der Engelskirchener immer wieder seine Sachen ab. Bei zwei dieser Gelegenheiten kam es zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Kind und ihm.

 

Aufgeflogen war das Verhältnis nur durch Zufall: Die Tante des Mädchens hatte die zahlreichen Sexfantasien in dem Chat auf dem Handy gelesen, nachdem sie wissen wollte, ob auch ihre Nichte von ihm blockiert worden war. Der zweifache Intimverkehr wurde von der Mutter der 14-jährigen Freundin angezeigt, nachdem diese sich ihr anvertraut hatte. Besondere Brisanz erhielt der Fall zudem durch die Tatsache, dass Nina K. bereits in der Vergangenheit einmal Opfer eines Missbrauchs war. Auch das Verhalten der beiden Mädchen zeigt laut Richterin Elsner, wie leicht durch missbräuchliche Beziehungen die Rollen von Täter und Opfer verdreht werden. Beide hätten ein schlechtes Gewissen, ihn angezeigt zu haben.

 

Die Richterin glaubte dem Angeklagten zwar, dass dieser nichts vom früheren Missbrauch gewusst habe, auch wenn es vage Andeutungen der Tante gegeben haben soll. Gleichzeitig stellte sie aber auch fest, „dass uns schon aufgefallen ist, dass sie eine egozentrische Perspektive auf die Dinge haben.“ Die Konflikte in der Familie habe der 29-Jährige zwar nicht auslösen wollen, er relativere aber vieles und versuche dem Mädchen, das mit seinen Reizen gespielt habe, die Verantwortung in die Schuhe zu schieben. „Sie haben ein überhöhtes Selbstbild und sind voll schuldfähig, so Elsner.

 

Rechtsanwalt Thomas Gärtner, der die Familie als Nebenkläger vertritt, sprach von einem milden Urteil. „Damit ist er sehr gut weggekommen“, sagte der Jurist. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

 

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