BLAULICHT

Mit Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen

ls; 05.08.2021, 17:00 Uhr
BLAULICHT

Mit Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen

ls; 05.08.2021, 17:00 Uhr
Gummersbach - Ein 26-jähriger vorbestrafter Engelskirchener musste sich heute unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Von Leif Schmittgen

 

Kamil H.  (Anm. der. Red.: Name geändert) musste sich heute wegen mehrerer Straftaten vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten. Am 21. Mai des vergangenen Jahres hatte er einen Sichtschutzzaun aus Holz eines Grundstücks in Ründeroth eingetreten, einige Wochen später, am 19. Juni, soll er in einem Auto mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs gewesen sein - ohne Führerschein. Während der Anzeigenaufnahme durch die Polizei hatte er einen Beamten als Rassist beleidigt. Am 24. Juni schließlich hatte er dem Fahrer des Autos, in dem er saß, eine leere Bierflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch der Mann am Hinterkopf und am Arm verletzt wurde.

 

Die Hintergründe der Taten blieben weitgehend im Dunkeln, denn der 26-Jährige räumte freimütig alle Straftaten mit Ausnahme der geklauten Kennzeichen ein. Etliche Zeugen wurden dennoch verhört, ein Sachverständiger sollte nämlich die Schuldfähigkeit von Kamil H. begutachten, denn alle Taten fanden unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss statt. Der Polizist, der wegen des zerstörten Zauns gerufen worden war, sagte: „Er war voll“. Allerdings sei er durchaus in der Lage gewesen, den Ansagen der Polizisten zu folgen. Er sprach sie mehrmals mit „Officer“ an, verhielt sich zwischenzeitlich aggressiv und machte laut Polizei einen verwirrten Eindruck. Den hohen Trunkenheitszustand bestätigte auch der damals am Kopf verletzte Kumpel des Angeklagten, der die Strafanzeige nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen hatte.

 

In der Wirtschaft, wo die Polizei wegen der geklauten Kennzeichen nach einem Zeugenhinweis vorstellig wurde, hatte er in Anwesenheit des von ihm als Rassisten bezeichneten Beamten demonstrativ noch einen Schnaps während der Befragung getrunken. Nähere Angaben zum tatsächlichen Geisteszustand konnte keiner der übrigen Zeugen machen. Der Gutachter attestierte Kamil H. nur in diesem Fall eine mögliche Verminderung der Schuld. In den anderen Fällen habe er gewusst, was er tue. Besonders vor dem Hintergrund, dass er an Alkohol gewöhnt ist, wie H. selbst zu Beginn der Verhandlung einräumte.

 

Der junge Mann blickt auf etliche einschlägige Einträge und Vorstrafen bei Gericht zurück, aktuell verbüßt er eine Strafe im Offenen Vollzug, da er gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren -  der Teilnahme an einer Alkoholtherapie - verstoßen hatte. Erst im Gefängnis habe er laut Verteidiger auf den rechten Weg zurückgefunden und sich helfen lassen: „Seitdem habe ich einen klaren Kopf“, räumte der Angeklagte ein. Bei allen Geschädigten entschuldigte er sich mit den Worten: „Es tut mir leid“. Die Staatsanwältin hatte zehn Monate Gefängnis gefordert, das Plädoyer des Verteidigers lautete auf ein halbes Jahr mit Aussetzung zur Bewährung.

 

Neef und die Schöffen zogen beim Strafmaß die Zügel im Vergleich zur Forderung des Anwalts zwar an, im aktuellen Verfahren bleibt H. allerdings auf freiem Fuß. Zehn Monate Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren kamen obendrauf. Mit der erneuten Auflage, sich nach der Freilassung im September 2023 sofort in Therapie zu begeben.

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