BLAULICHT

Kindesmissbrauch war nicht nachweisbar

Red; 16.05.2019, 13:43 Uhr
Oberberg Aktuell
BLAULICHT

Kindesmissbrauch war nicht nachweisbar

Red; 16.05.2019, 13:43 Uhr
Waldbröl – Das Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann wegen angeblichen Missbrauchs einer 12-Jährigen wurde eingestellt – Das Mädchen hatte als Zeugin widersprüchliche Aussagen gemacht.

Die Vorwürfe gegen einen 33-Jährigen aus Waldbröl wegen des Missbrauchs einer 12-Jährigen konnten nicht bewiesen werden. Das Verfahren vor dem Bonner Landgericht wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Laut Anklage hatte der Mann das Mädchen im Rahmen eines Besuchs über die Ostertage 2018 beim Schlafen im Ehebett über dem Schlafanzug an den Brüsten berührt. Das Kind habe auf eigenen Wunsch im Ehebett des Angeklagten übernachten wollen.

 

Die Aussage der 12-Jährigen konnten den Vorwurf aber nicht untermauern. Sie wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt und machte widersprüchliche Angaben zu ihrer Aussage bei der Polizei. Das Mädchen besucht eine Schule für verhaltensauffällige Kinder und hatte sich bereits vor Prozessbeginn geweigert, mit einem Gutachter zu sprechen, der ihre Glaubwürdigkeit überprüfen sollte.

 

Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. Der Richter sah den Vorwurf durch die Aussage des Mädchens nicht als ausreichend bewiesen an. Ob etwas passiert sei, absichtlich oder unbeabsichtigt, könne nicht abschließend geklärt werden. Die Schuld des Angeklagten sei in jedem Fall gering.

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