BLAULICHT

Mehr als ein Kilo Amphetamin im Kühlschrank

lw; 15.01.2021, 14:37 Uhr
BLAULICHT

Mehr als ein Kilo Amphetamin im Kühlschrank

lw; 15.01.2021, 14:37 Uhr
Gummersbach – 29-Jähriger wegen Besitz von Drogen zu Haftstrafe verurteilt – Geburtstagsfeier wurde zum Verhängnis.

Von Lars Weber

 

Der 29-jährige Stefan M. (Anm.d.Red.: Name geändert) ist heute am Amtsgericht Gummersbach für den Besitz von Betäubungsmitteln zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Letztlich kam er vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Ulrich Neef damit glimpflich davon. Denn die Staatsanwaltschaft versuchte erst gar nicht, den Gummersbacher auch noch wegen Handel mit Drogen zu belangen. Dabei hatten Polizeibeamte bei einem Hausbesuch neben geringen Mengen Haschisch und einigen Pillen immerhin mehr als ein Kilogramm Amphetamin in dem Kühlschrank des Angeklagten gefunden, das zur Weiterverarbeitung und zum Verkauf bestimmt war.

 

Der Vorfall ist inzwischen fast genau vier Jahre her. Der Angeklagte feierte mit Freunden seinen Geburtstag, es wurde auch gekifft. Dann stand die Polizei vor der Tür. M. versuchte gar nicht erst, irgendetwas zu vertuschen oder zu verheimlichen. Er übergab den Beamten sämtliche Drogen, die während der Feier auf dem Tisch gelandet waren, unter anderem Ecstasy- und LSD-Pillen, ein bisschen Haschisch, einen Haschkeks und etwa 30 Gramm Amphetamin. Doch das war noch nicht alles. Auch auf die 1018,2 Gramm Amphetamin im Kühlschrank machte M. aufmerksam.

 

Bei der Polizei packte der Gummersbacher sogleich aus, wo er seine Drogen herbekam und was hinter der großen Menge Amphetamin steckte. Er nannte auch Namen. So sollte sein Dealer eigentlich heute auch vor Gericht stehen, was Pandemiebedingt aber ausfallen musste. Nach dem Amphetamin wiederum habe ihn ein Bekannter gefragt, von dem der Gummersbacher wusste, dass er mit Drogen handelte. Das Geld dafür – immerhin 5.000 Euro – sollte M. dann bei der Übergabe bekommen, und „als Dankeschön“ vielleicht 200 bis 300 Euro für ihn selbst. Zur Übergabe kam es letztlich nicht. Auch der Bekannte ist nicht eindeutig identifiziert.

 

Dass die Staatsanwaltschaft M. nicht auch noch wegen Drogenhandels angeklagt hat, ist auch auf dessen Lebenslauf und Vorstrafenregister zurückzuführen. Der Gummersbacher nimmt Drogen seit seinem 13. Lebensjahr. Eine Therapie oder einen Entzug gab es bislang nicht. Ihm gelang noch der Hauptschulabschluss, seitdem hatte er bestenfalls den einen oder anderen Leiharbeiterjob. 2012 beginnt sein Vorstrafenregister. Sechs Einträge gibt es darin, drei davon sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zweimal gab es schon Gefängnisstrafen auf Bewährung, beide Male verstieß er gegen die Auflagen. Hinweise darauf, dass er mit Drogen selbst gedealt haben könnte, gibt es aber nicht. Ein weiteres Verfahren, bei dem es um die Beschädigung diverser Autos mit Spraylack geht, wurde heute zumindest vorläufig eingestellt. Gerade befindet sich Meinert in der JVA.

 

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung. Zwar sei es positiv zu bewerten, dass er sich geständig zeigte und auch seinen Verkäufer offenbart hatte. Die Vorstrafen und die Verstöße gegen die Auflagen zeigten jedoch, dass eine Veränderung seines Handelns ohne Strafvollzug nicht zu erwarten sei. M.s Verteidiger hob die strafmildernden Aspekte hervor, außerdem verbüße der Angeklagte bereits wegen eines anderen Delikts sechs Monate in der JVA. Er forderte eine Bewährungsstrafe.

 

Das Schöffengericht um Richter Neef verzichtete aber darauf, und verurteile M. zu einem Jahr und vier Monaten. „Es war sehr nahe dran am Handel treiben“, sagte Neef, immerhin habe sich der 29-Jährige in ein Geschäft mit mehr als 1.000 Gramm Amphetamin verstricken lassen. Daraus hätten laut LKA rund 2.300 Konsumeinheiten zum Verkauf entstehen können. Das Geständnis sei zu wenig gewesen, misst man dies auf mit der Menge und Art der Droge, den Vorstrafen und Verstößen sowie dem Wissen, dass ein Kilo Amphetamin von einem Dealer weiterverkauft worden wäre.

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