BLAULICHT

Geldstrafe: Im Drogenrausch auf Grundschuldach herumgeturnt

pn; 18.10.2021, 15:35 Uhr
BLAULICHT

Geldstrafe: Im Drogenrausch auf Grundschuldach herumgeturnt

pn; 18.10.2021, 15:35 Uhr
Waldbröl – 26-Jähriger muss sich am Waldbröler Amtsgericht verantworten – Mann hatte Dach der Nümbrechter Grundschule beschädigt.

Von Peter Notbohm

 

Mit jugendlichem Leichtsinn und seinem hohen Alkoholisierungsgrad versuchte ein Sven K. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Waldbröler Amtsgericht Richter Carsten Becker zu erklären, warum er am 18. Juni des vergangenen Jahres gegen 23:15 Uhr mit weiteren drei Jugendlichen auf das Dach der Gemeinschaftsgrundschule Nümbrecht geklettert und dort herumgesprungen war. Die Staatsanwaltschaft hatte den 26-jährigen Waldbröler wegen Sachbeschädigung angeklagt, da bei der Aktion mehrere Ziegel der Dachverkleidung kaputt gegangen und laut krachend auf dem Gelände zerbrochen waren. Hierbei war die Gruppe von zwei weiteren Jugendlichen beobachtet worden.

 

Die Kosten für den Dachdecker musste damals zunächst die Gemeinde Nümbrecht übernehmen – auf 267 Euro beliefen sich die Reparaturen. Die Verfahren gegen die drei jugendlichen Mittäter waren vor dem Jugendgericht gegen Auflagen eingestellt worden. Der 26-Jährige, der sich vor dem Einzelrichter verantworten musste, gab zu, auf das Dach geklettert zu sein, bestritt aber darauf herumgesprungen zu sein. Dass etwas kaputt gegangen sei, habe er aber mitbekommen. „Ich hatte damals meine extreme Zeit“, berichtete er von regelmäßigem Alkohol- und THC-Konsum. Erst ein epileptischer Anfall vor etwa zwei Monaten habe ihn umschwenken lassen, er versuche sein Leben inzwischen in den Griff zu bekommen. „Ich stand kurz vor einer Psychose“, ließ Sven K. sich in einer Marienheider Klinik behandeln.

 

Richter Carsten Becker verurteilte den arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe von 500 Euro. „In der Regel wird man wegen solch einer Sache nicht verurteilt, deshalb sind die anderen Verfahren auch eingestellt worden. Aber sie hatten schon häufiger Probleme mit dem Gesetz und waren auch bereits drei Mal im Gefängnis“, begründete er die Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 900 Euro gefordert. Dass der Waldbröler den Wink mit dem Zaunpfahl scheinbar verstanden hat, zeigte er nach der Verhandlung: Er machte sich auf direktem Weg ins Rathaus und zur Tafel, um nach einer Möglichkeit zu suchen, seine noch offenen Sozialstunden abzuarbeiten.

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