BLAULICHT

In dubio pro reo: Freispruch nach Raubüberfall

ls; 15.05.2021, 12:30 Uhr
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In dubio pro reo: Freispruch nach Raubüberfall

ls; 15.05.2021, 12:30 Uhr
Gummersbach - Angeklagter vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Raubes freigesprochen - Zeuge von der Polizei zur Verhandlung eskortiert - Indizienkette reichte dem Gericht nicht aus.

Von Leif Schmittgen

 

Drei Termine waren nötig, um die Umstände eines gemeinschaftlichen Raubes in der Nähe eines Autohauses in Gummersbach-Windhagen am 13. November 2018 (OA berichtete) zu klären, doch die genauen Hintergründe bleiben unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Mustafa F. (Anmerkung der Red.: Alle Namen geändert), ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef reichte die Indizienkette für eine Verurteilung nicht aus. Er sprach den Angeklagten frei.

 

Zwei Mal war die Verhandlung wegen fehlender Beteiligter vertagt worden, heute drohte sie erneut zu scheitern. Der einzig noch zu hörende Zeuge Kevin J., der sich wegen mutmaßlicher Mittäterschaft vor dem Jugendgericht verantworten muss, hatte kurz vor Beginn per E-Mail mitgeteilt, sein Fahrer habe ihn „versetzt“. So wurde er kurzerhand von der Polizei zum Amtsgericht eskortiert. Seine Aussage war laut Staatsanwalt allerdings nicht glaubwürdig. Er hatte unter anderem behauptet, eine Handynachricht an F. am Tatabend mit den Worten „Ich habe 2.650“ sei nicht ein Teilbetrag des erbeuteten Geldes gewesen, sondern eine Größenbestimmung von Wasserpfeifenzubehör.

 

Auch zu den Spuren am Tatort gab es unterschiedliche Auffassungen: Die Fingerabdrücke des Beschudigten zum Beispiel, die am Fahrzeug der Geschädigten gefunden wurden, konnten nach Ansicht des Gerichts auch von einem früheren Treffen der Beteiligten stammen. „Wir können Ihnen nicht zweifrei nachweisen, dass Sie die Tat begangen haben“, erklärte Neef.

 

Mustafa F. hatte während der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen geschwiegen, schilderte aber vor der Urteilsverkündung umfassend seine Sicht der Geschehnisse. Das Ganze gleiche einem Rufmord. Besonders traurig und verstört sei er über die Aussage der Geschädigten, die ihn anhand seines Gangbildes und der Augenpartie erst rund ein Jahr nach dem Raub als vermeintlichen Täter ausgemacht hätte. Seit er verdächtigt wurde, erhalte er Drohungen aus dem gemeinsamen Bekanntenkreis.

 

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