BLAULICHT

Eine von zwei Macheten steckte in der Hausfassade

lw; 06.12.2022, 15:51 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm.
BLAULICHT

Eine von zwei Macheten steckte in der Hausfassade

lw; 06.12.2022, 15:51 Uhr
Waldbröl – 33-Jähriger soll bewaffnet und betrunken in die Wohnung eines Rentners eingedrungen sein – Gericht verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe.

Von Lars Weber

 

„Ein komischer Tag“ sei dieser 3. Januar 2022 gewesen. Warum dieser Tag für ihn so seltsam gewesen sein soll, daran hat sich Karsten H. (Anm.d.Red.: Name geändert) heute bei seiner Verhandlung am Amtsgericht Waldbröl nicht mehr in Gänze erinnern können. Dass an diesem Tag aber etwas bei dem Angeklagten schiefgelaufen sein musste, zeigte die Anklageschrift: Die Staatsanwaltschaft warf Karsten H. Bedrohung, Hausfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Eine gewichtige Rolle an diesem „komischen Tag“ Anfang des Jahres kamen nämlich zwei Macheten zu.

 

Im Laufe des späten Abends soll der 33-Jährige aus der Gemeinde Reichshof gemäß der Anklage betrunken vor der Wohnungstür des vermeintlichen Opfers, dem Rentner Peter F., in Eckenhagen aufgetaucht sein. Der 68-Jährige verwehrte ihm den Wunsch, eintreten zu dürfen, woraufhin Karsten H. die Tür eingetreten haben soll. Erst einmal in der Wohnung, soll er zwei große Macheten gezückt haben, mit denen er laut Anklage auch in die Richtung von Peter F. geschlagen haben soll. Diesem gelang unverletzt die Flucht. Karsten H. soll in der Wohnung aber weiter gewütet und dabei unter anderem einen Spiegel zertrümmert haben. Auf dem kleinen Balkon der Wohnung rammte er schließlich eine Machete in die Hausfassade.

 

Der 33-Jährige, der sich ohne Rechtsbeistand verteidigte, erzählte eine etwas andere Geschichte. Tatsächlich sei er zu der Wohnung des Rentners gegangen, nachdem er zuvor im selben Haus mit Freunden etwas getrunken hatte. Die Macheten gehörten auch tatsächlich ihm. Eingesetzt gegen den Mann habe er sie aber nicht. Stattdessen soll der 68-Jährige ihn in den Schwitzkasten genommen haben, nachdem Karsten H. die Tür eingetreten hatte. „Er hat meinen Kopf mehrmals gegen die Wand gehauen.“ Danach könne er sich an nichts mehr erinnern. Als Richter Dr. Torben Illner ihm Fotos von den Schäden in der Wohnung zeigte, zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern. „Davon weiß ich nichts mehr.“

 

Warum er überhaupt zwei Macheten dabei hatte, wollte der Richter verständlicherweise wissen. „Ich wurde damals ein paar Mal auf der Straße bedroht, seitdem hatte ich die dabei“, so Karsten H. „Ich habe teils auch mit den Macheten geschlafen.“ Seit dem Vorfall habe sich aber einiges geändert, er sei auch in psychiatrischer Behandlung gewesen. Und auch wegen seinem Faible für Alkohol möchte er eine Therapie machen. Nach der Tat wurden bei ihm immerhin 2,15 Promille festgestellt, außerdem hatte er auch Gras konsumiert.

 

Den „volltrunkenen“ Zustand hatte Peter F. auch sofort bemerkt, als er die Tür an jenem Abend kurz öffnete. Er habe sie aber schnell wieder geschlossen. Dann habe der Angeklagte aber damit begonnen, gegen die Tür zu hämmern und zu treten. „Da habe ich die Polizei gerufen.“ Als die Tür nachgab, sei Karsten H. in die Wohnung und habe ihm die Macheten gezeigt. „Er hat dabei sinnloses Zeug gelabert.“ Dann habe er mit den Waffen „herumgefuchtelt“. Bedroht gefühlt habe er sich davon. Ihn angegriffen habe der Angeklagte aber nicht, stellte der Zeuge klar. Nach seiner Flucht aus der Wohnung wartete er draußen vor dem Haus auf die Polizei. Die Beamten, die vor Gericht als Zeugen geladen waren, bestätigten die Eindrücke und Beschreibungen des Rentners.

 

Über das Motiv des Angeklagten, der selbst nichts dazu beitragen konnte, mutmaßte der Rentner: Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass der 33-Jährige bei ihm geklingelt hatte nach einer „Alkohol- und Drogenparty“ bei dem Freund des Mannes, der unter dem 68-Jährigen wohnt. Über diese Exzesse habe er sich schon mehrfach beschwert, auch bei der Hausverwaltung, weshalb ihm bereits Prügel angedroht worden seien. „Vielleicht hat sich dadurch ein Feindbild aufgebaut.“

 

Nach der Beweisaufnahme stellten Richter und Staatsanwaltschaft unisono fest, dass der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung nicht mehr zu halten war. Die restlichen Anklagepunkte – die Bedrohung, die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch – sahen sie aber bestätigt, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe über 500 Euro für den nicht vorbestraften und derzeit arbeitslosen 33-Jährigen forderte. Richter Dr. Illner folgte dieser Forderung und verband seinen Urteilsspruch mit dem Appell, dass der Angeklagte besser an seinem Alkoholproblem arbeiten sollte.

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