BLAULICHT

Diebstahl in Asylunterkunft: Gericht stellt Verfahren ein

pn; 28.01.2022, 06:00 Uhr
Symbolfoto: succo auf Pixabay
BLAULICHT

Diebstahl in Asylunterkunft: Gericht stellt Verfahren ein

pn; 28.01.2022, 06:00 Uhr
Gummersbach – 22-Jähriger hatte einem Flüchtling seine Playstation 3 verkauft – Nachdem dieser nicht bezahlte, brach er in dessen Unterkunft ein und holte sich die Konsole zurück.

Von Peter Notbohm

 

Der missglückte Verkauf einer Playstation 3 war der Grund, warum Ali K. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) sich am gestrigen Donnerstag vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten musste. Der 22-jährige Angeklagte hatte seinem Bekannten Yuri J. die Spielekonsole mit insgesamt 30 Spielen verkauft. Als Kaufpreis einigte man sich auf 130 Euro, von denen der gebürtige Tadschike zunächst 30 Euro anzahlte.

 

Auf den noch ausstehenden Betrag wartete der Angeklagte nach eigener Aussage allerdings lange Zeit vergeblich und entschloss sich schließlich, in alkoholisiertem Zustand das Recht in seine eigene Hand zu nehmen. Zwischen dem 3. und 5. März im vergangenen Jahr soll er dafür in das Zimmer einer Engelskirchener Asylunterkunft eingebrochen sein. Als Yuri J. in seine Wohnung zurückkehrte waren neben der Konsole und den Videospielen auch 300 Euro Bargeld verschwunden, zudem der Fernseher beschädigt – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

 

Prozess verzögert sich unnötig

 

Der Fall war schon einmal vor dem Gummersbacher Amtsgericht verhandelt worden. Da Ali K. damals aber die Aussage verweigerte, musste das Schöffengericht um den Vorsitzenden Ulrich Neef den Vernehmungsbeamten der Polizei laden. Dieser war allerdings im Urlaub, so dass sich der Prozess verzögerte. Aussagen musste der Polizist am Ende trotzdem nicht: Beim 22-Jährigen hatte ein Umdenken stattgefunden, er räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Nur den Diebstahl des Bargelds und die Beschädigung des Fernsehers bestritt er weiterhin. Yuri J. konnte ebenfalls keine Aussage machen. Er ist längst wieder nach Tadschikistan ausgereist.

 

Verurteilt wurde Ali K. am Ende dennoch nicht. Das lag zum einen daran, dass die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit sah, ihm den Diebstahl der 300 Euro nachzuweisen. Zum anderen stellte der Bewährungshelfer des Gummersbachers eine günstige Sozialprognose. Ali K. habe nach anfänglichem Misstrauen ihm gegenüber seinen Alkoholkonsum deutlich reduziert, seit Ende letzten Jahres einen Job und zudem an einer Suchtberatung teilgenommen, berichtete der Sozialarbeiter. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein, auch weil der 22-Jährige erst vergangenen Freitag zu einer Geldstrafe von 4800 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden war. „Ich sehe nicht, dass wir da noch etwas draufpacken“, so der Staatsanwalt.

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