BLAULICHT

Angeklagter brüllte nur und musste rausgetragen werden

pn; 06.06.2019, 18:30 Uhr
BLAULICHT

Angeklagter brüllte nur und musste rausgetragen werden

pn; 06.06.2019, 18:30 Uhr
Oberberg – Das Kölner Landgericht erwartet einen schwierigen Prozess gegen einen 38-jährigen Messerstecher, bei dem geklärt werden muss, ob er in eine Psychiatrie eingewiesen werden muss.

Der erste Prozesstag gegen einen 38-jährigen Mann musste gestern abgebrochen werden. Der gebürtige Marokkaner hat im Sommer 2017 auf einem Dieringhausener Netto-Parkplatz einen 28-Jährigen nach einem Streit mit einem Messer schwer an Hals und Oberkörper verletzt und wurde dafür auch bereits vom Amtsgericht Gummersbach erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Beim Berufungsverfahren vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln stellte der zuständige Richter allerdings schwere körperliche und psychische Probleme fest und verwies den Fall an die große Strafkammer, mit der Bitte um Prüfung einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

 

Auf die Mithilfe des Angeklagten sollte die Kammer allerdings nicht bauen. Der Mann musste von Beamten hineingetragen werden, befand sich in einem sehr schlechten körperlichen und geistigen Zustand und verweigerte auch die Aussage. Lediglich zwei Zeugen konnten durch das Gericht gehört werden, ehe der Angeklagte begann, loszuschreien. Justizvollzugsbeamte mussten ihn daraufhin aus dem Saal tragen und der Vorsitzende brach den ersten Prozesstag ab. Für die Verhandlung sind insgesamt sechs Tage bis Ende Juni angesetzt. Weiter geht es bereits am morgigen Freitag.

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