ALTER UND PFLEGE

Warum eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist

ANZEIGE; 13.12.2018, 11:00 Uhr
[Bilder: Christian Melzer/ Johanniter --- Der Sinnesgarten des Johannes-Hospizes Oberberg der Johanniter in Wiehl.]
ALTER UND PFLEGE

Warum eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist

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ANZEIGE; 13.12.2018, 11:00 Uhr
Wiehl - Wenn es Ihnen schlecht geht oder Sie hilfebedürftig werden, müssen Ihre Kinder Entscheidungen treffen können - Und genau da setzt eine Vorsorgevollmacht an.

Es gibt viele Gründe sich zu sorgen. Einer davon ist immer wieder „die Gesundheit.“ Aber auch um das Wohlergehen unserer Kinder, Enkelkinder, Angehörigen und Freunde sorgen wir uns. Oft empfinden wir das, was wir tragen müssen, als große Last. Haben Sie auch schon einmal daran gedacht, welche Last Ihre Kinder zu tragen haben - aus Sorge um Sie? Wenn es Ihnen schlecht geht oder Sie hilfebedürftig werden, müssen Ihre Kinder Entscheidungen treffen können. Und genau da setzt eine Vorsorgevollmacht an.

 

  

Nicht nur Sie gelangen von der Last der Sorge und der Ungewissheit zur Gelassenheit des Umsorgt-Werdens. Auch Ihre Kinder, Enkelkinder, Angehörigen und Freunde gelangen durch die Bevollmächtigung zu der Gelassenheit, Sie umsorgen zu dürfen. So stehen wir alle in der Verantwortung, den Menschen die uns nahe stehen, nicht mehr aufzubürden, als sie tragen können. Durch eine Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie einem oder zwei Menschen Ihres Vertrauens, Entscheidungen für Sie zu treffen und Ihre Patientenverfügung durchzusetzen, für den Fall, dass Sie es selbst nicht mehr können.

 

Die Verfügung kommt jedoch erst dann zum Tragen, sobald Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, das heißt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu unterschreiben und nicht mehr geschäftsfähig sind. Solange Sie noch selbstständig Entscheidungen treffen können, ist Ihr Wort und Ihre Unterschrift ausschlaggebend.

 

Eine Vorsorgevollmacht kann dabei ganz individuell gestaltet sein und betrifft nicht automatisch alle Lebensbereiche. Die entsprechenden Bereiche werden in der Vorsorgevollmacht eindeutig festgelegt. So gibt es beispielsweise eine Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten. Darunter versteht man unter anderem medizinische Behandlungen, die Bestimmung des Aufenthaltsortes, die Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen oder die Organisation der Beerdigung.

 

Die Patientenverfügung kann nur durch eine Bevollmächtigung umgesetzt werden, sodass gewährleistet wird, dass nur eine Person Ihres Vertrauens diese Entscheidungen für Sie treffen kann. Die persönliche Selbstbestimmung und die Würde des Einzelnen stehen zu jedem Zeitpunkt im Zentrum allen Handelns. Auch für Rechtsgeschäfte aller Art gibt es eine Bevollmächtigung. Dazu gehören neben der Vermögensverwaltung alle zivilrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel die Auflösung des Mietvertrages).

 

Ein wesentlicher Unterschied besteht zudem zwischen einer Bevollmächtigung für die Regelung Ihrer persönlichen Angelegenheiten durch eine Vertrauensperson und einer gesetzlichen Betreuung. Der Bevollmächtigte ist eine Person Ihrer Wahl, der sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben. Diese muss durch eine anwesende, volljährige und geschäftsfähige Person schriftlich bezeugt werden.         

 

Eine gesetzliche Betreuung hingegen unterliegt immer dem zuständigen Gericht und damit der gerichtlichen Kontrolle. Das ist bei einer Bevollmächtigung nicht der Fall. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass die bevollmächtigte Person zum gesetzlichen Betreuer ernannt wird. Aus all diesen Informationen geht hervor, dass eine Vorsorgevollmacht viel mit Vertrauen, aber auch viel Verantwortung zu tun hat. Sie übergeben die Verantwortung vertrauensvoll an Menschen, die sie umsorgen werden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

 

Daher: Haben Sie Mut! Lassen Sie für sich sorgen und gelangen Sie von der Last der Sorge über die Ungewissheit zur Entlastung des Umsorgt-Seins. Denn dieser Schritt ist nicht nur wichtig für Sie selbst, sondern auch für die Menschen, die Ihnen nahestehen.

 

Eine persönliche Beratung erhalten Sie bei allen ambulanten Hospizen und auch bei Pflegediensten im oberbergischen Kreis. Ein weiterer Ansprechpartner wäre die internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand. Weitere Informationen unter www.igsl-hospiz.de.

 

Ihre Ira Müller

Einrichtungsleitung

Diakoniestation und Palliative

Pflege Hückeswagen

Bahnhofstraße 26

42499 Hückeswagen

Tel.02192 8599440

E-Mail: info(at)ds-hueckeswagen.de

 

Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren Sie hier.     

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