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Junger Frau droht Sicherungsverwahrung

nh; 22. Jan 2019, 09:15 Uhr
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Junger Frau droht Sicherungsverwahrung

nh; 22. Jan 2019, 09:15 Uhr
Nümbrecht - Eine 20-Jährige soll vergangenes Jahr im Mai einen Zimmerbrand im Pflegeheim „Haus auf der Hardt“ verursacht haben - Landgericht Bonn entscheidet darüber, ob die Waldbrölerin schuldfähig ist.
Von Nils Hühn

Am 24. Mai 2018 soll eine 20-jährige Waldbrölerin in der psychiatrischen Pflegeeinrichtung „Haus auf der Hardt“ in Nümbrecht Papier und Kleidungsstücke in ihrem Zimmer in Brand gesteckt haben (OA berichtete). Das Pflegepersonal hatte den Zimmerbrand entdeckt und den Notruf gewählt. Durch das schnelle Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr Nümbrecht konnte ein Übergreifen auf das Gebäude verhindert werden. Dennoch mussten drei Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung aufgrund der starken Rauchentwicklung ins Krankenhaus gebracht werden.

Unmittelbar nach der Tat hatte die junge Frau den Polizeibeamten vor Ort mitgeteilt, dass sie in ihrem Zimmer gezündelt habe. Ab heute muss sie sich vor dem Landgericht Bonn verantworten. Die 20-Jährige leidet unter einer schweren Persönlichkeitsstörung, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte. In den vier angesetzten Verhandlungstagen muss geklärt werden, ob die Waldbrölerin tatsächlich den Brand verursacht hat und ob sie schuldfähig ist. Seit der mutmaßlichen Tat befindet sie sich in einer psychiatrischen Unterkunft. Das Landgericht Bonn könnte eine Sicherungsverwahrung anordnen.

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