Reichshof - Weil Rücklagen aufgebraucht worden sind, müssen die Reichshofer nach einer dreijährigen Pause ab 2019 wieder für Winter -und Kehrdienst zahlen.
Drei Jahre, von 2016 bis 2018, blieben die Reichshofer von Winterdienstgebühren verschont. Dies wird sich im neuen Jahr ändern: Der Rat der Gemeinde beschloss gestern mehrheitlich die Erhebung von Winterdienst- und Kehrdienstgebühren im kommenden Jahr. Damit folgten die Ratsmitglieder der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Festgesetzt wurde die Winterdienstgebühr auf 45 Cent pro anrechenbarem Meter Grundstück. Dazu kommt eine Kehrdienstgebühr von 73 Cent/Meter. Die Verwaltung begründete die Wiedereinführung der Gebühren damit, dass Rücklagen, die dafür genutzt wurde, auf die Gebühren zu verzichten, nun aufgebraucht sind.
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