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Positives Signal des Regionalrats

nh; 15. Nov 2018, 15:10 Uhr
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Positives Signal des Regionalrats

nh; 15. Nov 2018, 15:10 Uhr
Marienheide - Der Regionalrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, das Änderungsverfahren für den Teilraum Brucher Talsperre durchzuführen - Bürger können Pläne ab morgen einsehen.
Morgen beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren der Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, welches die Teilumwandlung eines Siedlungsbereichs auf dem Gebiet der Gemeinde Marienheide vorsieht. Die Regionalplanänderung würde der Gemeinde ermöglichen, den Teilraum Brucher Talsperre zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat die Planänderung bei der Bezirksregierung beantragt. Die Regionalplanänderung dient der Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts zur Bewältigung des Strukturwandels. Ausdruck dessen ist die Zunahme und der bauliche Verfall einzelner Campingplätze oder das seit Jahren leerstehende „VdK-Heim“.

Inhalt der Änderung ist die Teilaufgabe der Vorrangfunktion für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen und die zukünftige Darstellung als Freiraum- und Agrarbereich. Hierdurch werden den Bestand wahrende und ergänzende Nutzungen ermöglicht, ohne dabei die Funktion der Brucher Talsperre als Naherholungs- und Tourismusstandort zu gefährden. Der Regionalrat hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen, das Änderungsverfahren durchzuführen und gibt den Bürgern die Möglichkeit, zu der Planung ab morgen bis einschließlich 22. Januar 2019 Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen liegen bei der Bezirksregierung Köln und dem Oberbergischen Kreis zur Einsichtnahme aus. Außerdem können sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.


Die städtebauliche Zielvorstellung der Gemeinde ist die Entwicklung von weiteren Wohn- und Freizeitangeboten im Bestand und teilweise durch bauliche Arrondierungen in den Ortslagen Eberg und Stülinghausen. Durch die Regionalplanänderung wird zwar keine neue Siedlungsfunktion an der Brucher Talsperre begründet, dennoch ist im Freiraum eine Siedlungsentwicklung möglich, sofern der Bedarf an der ortsansässigen Bevölkerung ausgerichtet ist, die Freiraumbelange verträglich berücksichtigt werden können und eine tragfähige Infrastruktur vorhanden ist.

Dadurch wird sichergestellt, dass der naturräumliche Charakter der Talsperre auch weiterhin erhalten bleibt. Ziel ist ausschließlich eine qualitative, gebiets- und raumverträgliche Weiterentwicklung der Brucher Talsperre. Im südlichen Bereich der Talsperre sollen hingegen die Freizeit- und Erholungseinrichtungen schwerpunktmäßig konzentriert werden. Daher bleibt für diesen Bereich auch die Darstellung des Regionalplans erhalten. Da die kommunalen Planungsabsichten im Widerspruch zu den Darstellungen des derzeitigen Regionalplans stehen, ist eine Änderung des Regionalplans für diesen Bereich erforderlich, um entsprechende Bauleitplanverfahren einleiten zu können.
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