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Angeklagte entgeht erneuter Haftstrafe

fj; 26. Oct 2018, 12:20 Uhr
Bild: privat.
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Angeklagte entgeht erneuter Haftstrafe

fj; 26. Oct 2018, 12:20 Uhr
Gummersbach - Auf Bewährung verübte eine Engelskirchenerin erneut eine Straftat, landete im Gefängnis und stand heute wieder wegen Drogenhandel vor Gericht - Dank positiver Sozialprognose blieben ihr weitere Monate hinter Gittern erspart.
Eine zweite Chance bekam heute eine 1978 geborene Angeklagte von Richter Ulrich Neef und seinen Schöffen am Gummersbacher Amtsgericht. Die Frau fiel am 30. November 2017 einer Polizeistreife auf, weil sie in einem unterschlagenen Mietwagen unterwegs war. Nicht sie hatte den Wagen gemietet, doch als Fahrerin des Autos wurden routinemäßig ihre Personalien überprüft – und so entdeckten die Polizisten, dass gegen die Engelskirchenerin ein Haftbefehl vorlag.

2016 war sie wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln zu einer einjährigen Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Als sie einer Zahlung nicht nachkam und auch den Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer verweigerte, hatte dies den Widerruf der Bewährung sowie eine Einladung zum Haftantritt zur Folge. Auch dies hatte die Frau ignoriert, die nun jedoch im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ins Netz der Polizei geraten war. Die Durchsuchung des Wagens durch die Streifenpolizisten brachte dann noch mehr ans Tageslicht: 170 Gramm Amphetamine, 11,1 Gramm Marihuana und 1.800 € in bar. Die einst zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe musste die Frau nun antreten.

Heute wurde die Tat vom 30. November 2017 verhandelt und die Angeklagte stand erneut wegen unerlaubtem Drogenhandel in nicht geringen Mengen vor Gericht. Sie räumte die Tatvorwürfe sofort ein, gegen sie sprach jedoch die Tatsache, dass die zweite Tat in einer laufenden Bewährung begangen worden war. Dass sie einer weiteren Haftstrafe entging, hatte die Angeklagte der Aussage ihres Bewährungshelfers zu verdanken. Dieser beschrieb sie als Mitläuferin, die durch den schlechten Einfluss anderer zur Drogenkonsumentin wurde. Dem Einfluss der Drogen wiederum schrieb er es zu, dass sie die Taten überhaupt beging und ihren Bewährungsauflagen nicht mehr nachkam. In ihrer neunmonatigen Haft, die einen nachhaltigen Eindruck auf sie gemacht hätten, habe sie einen Entzug durchlaufen. „Ich traue ihr ein Leben ohne Drogen und ohne weitere Straftaten zu“, gab der Bewährungshelfer eine positive Sozialprognose.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Obwohl Haftstrafen von über einem Jahr eigentlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, forderte die Staatsanwältin in diesem Fall eine Ausnahme und begründete dies mit der Aussage des Bewährungshelfers. Dem folgend verurteilte das Gericht die Angeklagte zu einer Haftstrafe von 22 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. „Sie haben mich zum richtigen Zeitpunkt verhaftet“, war die Engelskirchenerin erleichtert, dass sie sich unter dem Einfluss von Drogen nicht noch Schlimmeres hatte zuschulden kommen lassen, und dank der Bewährungsstrafe nicht erneut in Haft muss.
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