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Hausverwalter-Paar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

nh; 25. Oct 2018, 16:55 Uhr
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Hausverwalter-Paar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

nh; 25. Oct 2018, 16:55 Uhr
Gummersbach - Über einen langen Zeitraum veruntreute ein Ehepaar das ihm anvertraute Geld - Rund eine Million Euro beträgt die Schadenssumme.
Von Nils Hühn

Bei den Schlussworten vor der Urteilsverkündung rollten die Tränen bei den beiden Angeklagten. „Ich bereue zutiefst und bitte die Geschädigten um Entschuldigung“, sagte der 66-jährige Hausverwalter, nachdem die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers gehalten waren. Seine 58-jährige Frau ergänzte: „Es tut mir fürchterlich leid für alle.“ Doch Mitleid erhielt das Ehepaar weder aus dem prall gefüllten Zuschauerbereich noch vom Schöffengericht in Gummersbach. Wegen der gewerbsmäßigen Untreue verurteilte Richter Ulrich Neef die beiden Angeklagten zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren und neun Monaten, wovon drei Monate aufgrund der Dauer des Verfahrens als abgesessen gelten.

Was war geschehen? Der 66-jährige Gummersbacher führte erfolgreich eine Hausverwaltung mit verschiedenen Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem Schwerpunkt in Gummersbach und Bergneustadt. Im Zuge dessen hatten er und seine Frau, die als Mitarbeiterin in der Firma angestellt war, Zugriff auf die verschiedenen Konten. Im Jahr 2013 fühlte sich das Ehepaar durch die Hausbank falsch beraten und hatte bei Aktiengeschäften einen Gewinn verpasst. Durch einen Bekannten einer Wiehler Pizzeria stellten sie Kontakt zu einem Gummersbacher her, der ihnen bei Geldgeschäften zehn Prozent Rendite versprach. „Spätestens hier hätten bei ihnen alle Alarmglocken schrillen müssen“, meinte Richter Neef bei der Urteilsbegründung. „Solch eine Rendite zahlt niemand und vor allem nicht Menschen, die einem in einer Pizzeria vorgestellt wurden.“

Zunächst übergab das Ehepaar 50.000 € an den Mann. Nach einem Monat erhielt das Ehepaar wie versprochen 55.000 € zurück und war damit erfolgreich angeködert worden. Mit solch kleinen Beträgen, schilderte der Angeklagte, würde der Gummersbacher sonst kein Geld anlegen. Beim nächsten Geschäft im Jahr 2014 sollten es dann 350.000 € sein. Das Ehepaar übergab immer wieder Bargeld, bis das eigene Vermögen aufgebraucht war. Aber der Mann verlangte weiteres Geld. „Bis dahin war es eigene Dummheit“, kommentierte Neef. Anschließend bediente sich das Pärchen an den anvertrauten Konten. „Wir wollten das Geld zurückzahlen“, versicherte der Angeklagte.

Immer wieder vertröstete der Mann das Ehepaar und forderte gleichzeitig mehr Geld. „Als wir aufhören wollten, sagte er, dass er uns auffliegen lassen würde“, so der 66-Jährige vor Gericht. Rund 1,2 Millionen Euro übergab das Verwalter-Paar im Zeitraum von circa einem Jahr an den Mann. 300.000 € stammten aus dem Eigenkapital. Den Rest hob das Paar von den Konten der verschiedenen Wohnungseigentümergemeinschaften ab. „Dieses Vorgehen ist nicht nur strafbar, sondern auch moralisch verwerflich“, sagte Neef. Den Mann nannte er einen „in Anführungszeichen begnadeten Betrüger“, denn nicht nur das Gummersbacher Pärchen war ihm auf den Leim gegangen, sondern auch ein Mann aus Goslar, der ihm sogar über vier Millionen Euro anvertraute. Dieses Verfahren sollte vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden.

Die Gummersbacher Hausverwalter waren finanziell ruiniert und meldeten im Frühjahr 2016 Insolvenz an. Im Januar 2017 stellten sie schließlich Strafanzeige gegen den Mann, dem sie die 1,2 Millionen Euro übergeben hatten. Dieser stürzte sich am 4. April 2018 von der Staumauer der Aggertalsperre in den Tod. Erst nach diesem Todesfall, erklärte die Angeklagte, glaubte auch sie nicht mehr daran, das Geld wiederzusehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte heute vor dem Amtsgericht 23 Fälle der Veruntreuung mit einer Summe von 179.000 € zur Anklage gebracht. Es wurde nur ein Teil verhandelt, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Angeklagten, die bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, gestanden die vorgeworfenen Taten vollumfänglich. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die beiden Verteidiger meinten hingegen, dass für ihre Mandanten Bewährungsstrafen ausreichend seien. „Sie sind durch den finanziellen Ruin gestraft genug“, so ein Anwalt.

Das Schöffengericht urteilte wie eingangs beschrieben anders. „Sie haben nicht aus einer wirtschaftlichen Not herausgehandelt, sondern wollten einen entgangenen Gewinn ausgleichen“, führte Richter Neef aus. Auch der lange Zeitraum und der hohe Vermögensverlust für die Wohnungseigentümergemeinschaften, die doppelt geschädigt seien, berücksichtigte das Gericht, weshalb es für die Ersttäter zu den langen Haftstrafen kam.

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