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EU-Datenschutz: Was erwartet die Unternehmen?

Red; 16. Mar 2018, 10:08 Uhr
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EU-Datenschutz: Was erwartet die Unternehmen?

Red; 16. Mar 2018, 10:08 Uhr
Oberberg - Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreise informiert am 9. April über die Vorgaben des Datenschutzes.
Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Diese Verordnung gilt auch für kleine Betriebe und bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Umsetzung erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zu Informationspflichten oder zur Löschung von Daten. Da jedes Unternehmen personenbezogene Daten speichert, zum Beispiel Kundendaten oder Abonnenten eines E-Mail-Newsletters, hat die Verordnung erhebliche Auswirkungen. Oftmals müssen auch die bestehenden Verträge mit IT-Dienstleistern angepasst werden.

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat mit Rechtsanwalt Dr. Lutz Keppeler einen Referenten gewinnen können, der die wichtigsten Vorgaben erläutert. Die Informationsveranstaltung findet statt am Montag, 9. April, um 18 Uhr in Gummersbach, der Tagungsraum wird noch bekanntgegeben. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Für Fragen zur Veranstaltung steht Thomas Wojahn unter Tel.: 02261/88-68 04 zu Verfügung.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.wf-obk.de.
  
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