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Blockparken in der Innenstadt

Red; 20. Nov 2017, 15:42 Uhr
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Blockparken in der Innenstadt

Red; 20. Nov 2017, 15:42 Uhr
Wipperfürth – Für einen Übergangszeitraum von vier Wochen erhebt die Verwaltung kein Verwarngeld.
Für den Fußgänger barrierefrei und übersichtlicher, so präsentiert sich die Hochstraße noch dem Umbau. Gleichzeitig konnte durch dos sogenannte ,,Blockparken" im Bereich der Hochstraße neuer Parkraum geschaffen werden. Beim Blockparken ist vom Verkehrsteilnehmer darauf zu achten, dass Fahrzeuge nicht entgegen der Fahrtrichtung abgestellt werden. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein Fahrzeug in Fahrtrichtung gesehen ausschließlich auf dem rechten Parkstreifen/ -bucht oder am rechten Fahrbahnrand zu parken.



Da diese Situation für alle Verkehrsteilnehmer neu ist, wird die Verwaltung für einen angemessenen Übergangszeitraum (4 Wochen) auf die Erteilung von Verwarngeldern verzichten. Währenddessen werden Informationsschreiben verteilt, die auf das verkehrswidrige Verhalten hinweisen. Darin wird aufgeführt, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde und in welchem Rahmen sich das Verwarngeld noch der Eingewöhnungsphase beläuft. Ferner sind noch Informationen zum Blockparken aufgeführt.

Noch Ablauf des Übergangszeitraumes werden für die Ordnungswidrigkeit entsprechende Verwarngelder erteilt. Der Gesetzgeber hat dos Verwarngeld gemäß § 12 Abs. 4 SiVO ouf 15 € festgesetzt.
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