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A.S. Création: Revisionsgerichtshof hebt Urteil auf

Red; 8. Nov 2017, 21:45 Uhr
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A.S. Création: Revisionsgerichtshof hebt Urteil auf

Red; 8. Nov 2017, 21:45 Uhr
Gummersbach - Revisionsgerichtshof hob heute im französischen Kartellverfahren das Urteil des Berufungsgerichts auf, weshalb sich ein Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG wieder erhöhen könnte.
Im April 2016 hatte das Berufungsgericht in Paris die Bußgelder, die die französische Kartellbehörde gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE – Société de conception et d’édition SAS („SCE“) und MCF Investissement SAS („MCF“) verhängt hatte, von insgesamt 5 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin Revision beim französischen Revisionsgerichtshof gegen dieses Urteil eingelegt.

Der Revisionsgerichtshof hat heute das Urteil verkündet und das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben. Damit wird der Fall an das Berufungsgericht in Paris zurückverwiesen, wo dieser neu verhandelt werden kann. Innerhalb der nächsten zwei Monate müssen SCE und MCF entscheiden, ob der Fall vor dem Berufungsgericht neu verhandelt werden soll, oder ob die Gesellschaften die ursprünglich festgesetzten Bußgelder akzeptieren. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage der Prüfung erfolgen, welche die Gesellschaften nun gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen, teilte das Unternehmen mit.


Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld von 5 Millionen Euro war bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich musste das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe bereits im Jahr 2015 bezahlt werden, und es erfolgte aufgrund des Urteils des Berufungsgerichtes seitens der französischen Behörden im Jahr 2016 eine Rückerstattung von 2,9 Millionen Euro. Aufgrund des Revisionsurteils ist der Betrag vorerst wieder an die Kartellbehörde zu zahlen. Sollte das ursprünglich festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dieses daher keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch die Zahlung in Höhe von 2,9 Millionen Euro belastet.
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