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Vereine lehnen „Norweger Modell“ mehrheitlich ab

lo; 5. Jul 2017, 10:21 Uhr
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Vereine lehnen „Norweger Modell“ mehrheitlich ab

lo; 5. Jul 2017, 10:21 Uhr
Oberberg - Kreisvorstand gewährte auf dem Staffeltag einen Einblick in die Planungen für die nächste Saison - Einige Neuerungen kommen auf die Klubs zu.
Auf dem Sommer-Staffeltag des Fußballkreises Berg in Vilkerath stand wie gewohnt der Vortrag des Spielausschussvorsitzenden Gerhard Dittich im Mittelpunkt des Interesses. Unter anderem präsentierte er die Staffeleinteilung für die kommende Saison (siehe Extrabericht). Der Verlauf der Spielzeit 2016/2017 stellte Dittich zufrieden. „Es war spannend bis zum Schluss“, erklärte Dittich. Insbesondere die Relegation hätte sich zum wiederholten Male als Erfolgsmodell bewiesen. „Beim letzten Spiel in Untereschbach waren 1.200 Zuschauer. Das ist unglaublich.“


Die Meisterschaft beginnt für die Herren am 27. August, die Frauen legen zwei Wochen später los, wobei die Kreisliga B wahrscheinlich 14 Mannschaften umfasst und deshalb terminliche Probleme nicht auszuschließen sind. „Ob wir dann noch mit dem 10. September zurechtkommen, werden wir sehen“, betont Dittich, der sich in nächsten Tagen um die Erstellung der Spielpläne kümmert. Die letzten Spieltage vor der Winterpause finden am 10. Dezember (Herren) respektive 19. November (Frauen) statt. Weiter geht’s am 4. März 2018 (Frauen: 8. April 2018).

Die männlichen Fußballer bestreiten in der Rückrunde zwei Wochenspieltage, damit an Ostern und Pfingsten der Spielbetrieb ruhen kann. Dabei ist die bisherige Reihenfolge - Dienstag: Kreisliga A, Mittwoch: Kreisliga B, Donnerstag: Kreisliga C und D - nicht mehr in Stein gemeißelt. Der Kreisvorstand setzte eine Anregung aus dem Kreis der Vereinsvertreter um und wird die Termine wechseln, sodass die beispielsweise die B-Ligisten bereits dienstags ran müssen und die Kreisliga A-Vertreter erst am Donnerstag.

Zudem verabschiedet man sich von der gängigen Praxis, die Spiele in der Herbst- und Winterzeit zeitlich vorzuverlegen. Die Regel-Anstoßzeiten (11 Uhr, 13 Uhr, 15 Uhr) gelten künftig jahresübergreifend. Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung des Time Out-Pilotprojekts auf die Kreisliga C. Bislang war die Möglichkeit, eine einminütige Auszeit zu nehmen, auf die unterste Spielklasse beschränkt. Es sollen Erfahrungswerte gesammelt und diese anschließend bewertet werden. „Die Zwischenergebnisse melden wir dem Verband im Winter“, so Dittich.

Hingegen wandert das „Norweger Modell“ in die Mottenkiste. Mehrheitlich lehnten die Delegierten den Beschlussvorschlag des Vorstandes, in allen Kreisliga D-Staffeln die Option anzubieten, mit flexiblen Teamgrößen zu spielen, ab.

Absolut narrensicher dürfte in Zukunft der berühmt-berüchtigte Paragraph 11 der Spielordnung sein, an dem sich in der Vergangenheit schon viele Vereine verhoben haben. Als Orientierungspunkt im Hinblick auf die „Festspielregelung“ im Saisonendspurt dient nicht mehr das fünftletzte Punktspiel der unteren Mannschaft, sondern ein fester Stichtag (1. Mai).

§ 11 Umfang der Spielerlaubnis (gültig ab 1. Juli 2017)

(1In Freundschafts- und Pokalspielen sind die Spieler für alle Mannschaften des Vereins, für den sie eine Spielerlaubnis besitzen, spielberechtigt. Für Pflichtspiele außer Pokalspiele gelten bis zum 30.04. eines Spieljahres der betroffenen Mannschaft die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Spieler werden durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft.
(3) Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.

(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft. Absatz 9 bleibt unberührt.

(5) Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden fünf Tage. Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre.

(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in der nächst unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23).  Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.

(7) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Leistungsklasse, finden die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 entsprechende Anwendung. Den Rang dieser Mannschaften haben die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen.

[…]

(11) Spieler, die ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den nachfolgenden Punkte - und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt.  
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