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Busunfall: Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt

nh; 19. Jun 2017, 13:35 Uhr
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Busunfall: Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt

nh; 19. Jun 2017, 13:35 Uhr
Gummersbach - Die Staatsanwaltschaft warf einem 65-jährigen Linienbusfahrer fahrlässige Körperverletzung vor - Nach Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe wird das Verfahren eingestellt.
Von Nils Hühn

Am 31. Oktober 2016 ereignete sich auf der Vosselstraße in Gummersbach-Niederseßmar ein schwerer Verkehrsunfall (OA berichtete). Ein Linienbus hatte auf der abschüssigen Straße eine Spur der Verwüstung hinterlassen und zahlreiche Autos beschädigt. Vor dem Amtsgericht Gummersbach musste sich heute der 65-jährige Busfahrer verantworten, dem die Staatsanwältin fahrlässige Körperverletzung vorwarf. Wie durch ein Wunder gab es bei dem Unfall lediglich eine Handvoll leicht verletzter Personen, die über einen Schock sowie die typischen Beschwerden nach einem Auffahrunfall klagten. Blutige Wunden oder gar Knochenbrüche gab es keine, wie der ermittelnde Polizist des Gummersbacher Verkehrskommissariats als Zeuge aussagen konnte.

Richterin Ina Ullrich versuchte im heutigen Verfahren zu klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, dass er Gas und Bremse verwechselt und daher fahrlässig mehrere Personen verletzt habe. Der 65-jährige Bergneustädter entschuldigte sich eingangs für das Geschehene: „Es tut mir leid.“ Was genau geschehen sei, wisse er aber nicht mehr. Nachdem er die Haltestellenbremse gelöst und das Gaspedal zum vollständigen Entriegeln der Bremse angetippt habe, sei der Bus „wie ein Pfeil“ losgeschossen. In einem Video der Kamera-Überwachung des Busses konnte man die Fahrt gut verfolgen, bei der der Linienbus die Fahrzeuge wie Spielzeugautos auf Seite schob und herumschleuderte. Erst nach einiger Zeit kam der Bus zum Stillstand und fuhr daraufhin noch einige Meter weiter, ehe er vollständig stand.

Warum der 65-Jährige nicht vorher auf die Bremse getreten habe, konnte der Berufskraftfahrer, der sich bislang nichts zuschulden kommen ließ, nicht erklären. Er habe nur noch die Autos entgegenkommen sehen, habe in den Gegenverkehr gelenkt und dort weitere Autos gerammt. Er habe in Panik gehandelt. Was seine Füße in der Zeit gemacht hätten, konnte er nicht sagen. Er vermutete, dass der Bus von alleine Geschwindigkeit aufgenommen habe, da ihm dies schon einmal in einer Waschstraße passiert sei. Die technischen Untersuchungen des Fahrzeugs durch eine hiesige Werkstatt sowie durch den TÜV Rheinland konnten allerdings keinen technischen Defekt feststellen.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten erklärte nach der Beweisaufnahme, dass nicht 100-prozentig zu klären sei, warum sich der Unfall ereignet habe. Sein Mandant habe in einer Art „Schockzustand“ gehandelt. Der Rechtsanwalt bat um Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. Darauf konnte sich die Staatsanwältin einlassen, da es dem Angeklagten leidtäte, er kein rüpelhaftes Verhalten an den Tag gelegt hätte, um beispielsweise schneller voranzukommen, und er sich auch in der Vergangenheit und nach dem Unfall fehlerfrei durch den Straßenverkehr bewegt habe. Auch wenn es durch glückliche Umstände nur zu leichten Verletzungen gekommen sei, so sei der Vorfall für alle Beteiligten sehr belastend gewesen. Daher sprach sich die Anwältin für eine „empfindliche Geldstrafe“ von 4.500 € aus.

Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwalt stimmte der Angeklagte zu. Er werde einen Kredit aufnehmen müssen, um die Strafe innerhalb der sechsmonatigen Frist zu begleichen, da er nur über eine geringe Rente verfüge und sich als Teilzeitkraft bei einem Busunternehmen etwas dazu verdiene. Richterin Ullrich erklärte abschließend, dass das Verfahren endgültig eingestellt werde, wenn die 4.500 € beim Amtsgericht eingegangen sind.

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