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BI sicherte sich Rückhalt aus der Landespolitik

Red; 7. Apr 2017, 13:02 Uhr
Bild: BI Wildenburger Land --- (v. li.) Horst Braun, Udo Otterbach, Michael Wäschenbach (MdL), T. Hafke und Christoph Buchen.
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BI sicherte sich Rückhalt aus der Landespolitik

Red; 7. Apr 2017, 13:02 Uhr
Morsbach – Die Bürgerinitiative Wildenburger Land überreichte dem Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach ein Zwischengutachten und eine Stellungnahme zu der geplanten Windkraftanlage an der Grenze zu Morsbach.
Die Bürgerinitiative (BI) Wildenburger Land setzt sich gegen eine Windindustrieanlage ein, die entlang der Gemeindegrenze von Morsbach und Friesenhagen aus Windrädern mit je 200 Meter Höhe entstehen soll. Nun hat die BI nach eigenen Angaben auch einen Vertreter der Landespolitik für dieses Ziel gewonnen. So wurden eine rechtliche Stellungnahme und ein bereits sehr umfangreiches Zwischengutachten zu den genehmigungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten an Landtagsmitglied Michael Wäschenbach (CDU) übergeben. Das fertige Gutachten soll im Herbst, einschließlich der Beobachtungen der gesamten diesjährigen Saison, vorgelegt werden.



Interessiert hörte sich der Landtagsabgeordnete die Argumente an und war sichtlich beeindruckt über die fundierte Ausarbeitung. Unter anderem bemängelt die BI, dass die von der Landesregierung vorgegebenen Abstandsregeln zwischen Windrad und Wohnraum nicht beachtetet werden würden. Nicht minder interessant waren für Wäschenbach die faunistischen Beobachtungen der BI-Mitglieder Christoph Buchen und Horst Braun. Beide Ornithologen untersuchten gewissenhaft die Vogelwelt in dem betroffenen Gebiet. Insbesondere das Vorkommen der unter strengem Schutz stehenden Schwarzstörche und Rotmilane dürfte eine Genehmigung unmöglich machen, so ihre Auffassung.

Abschließend sicherte Wäschenbach zu, sich dafür stark zu machen, dass in einem so exponierten Gebiet wie dem Wildenburger Land keine Windkraftanlagen errichtet werden. Wie die BI mitteilte, will  der Politiker die ihm vorgetragenen Ergebnisse und Argumente mit den zuständigen Behörden des Kreises Altenkirchen besprechen und auf dessen Berücksichtigung auch bei den laufenden Planungen für Vorrangflächen in der Verbandsgemeinde Kirchen bestehen.   
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