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Heil- und Hilfsmittel

Red; 3. Apr 2017, 14:55 Uhr
Bilder: privat --- Ein Rollstuhl ist ein klassisches Hilfsmittel.
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Heil- und Hilfsmittel

Red; 3. Apr 2017, 14:55 Uhr
Oberberg - Zunehmende Einschränkungen im Leben durch Alter oder Krankheit können in gewissen Maß auch kompensiert werden durch Heil- und Hilfsmittel - Aber was ist eigentlich der Unterschied?
Heilmittel dienen der Verbesserung von Krankheiten. Das können unter anderem Massagen, Wärmeanwendungen, Krankengymnastik und ähnliches sein. Heilmittel müssen immer vom Arzt verordnet werden. In Regelfällen hat ein Patient Anspruch auf bis zu sechs Therapieanwendungen pro Quartal aus dem physikalischen Bereich und bis zu zehn Sitzungen in der Logopädie.

  

Ist das Kontingent ausgeschöpft, muss bis zum nächsten Quartal gewartet werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verordnung und Finanzierung solcher Heilmittel durch die Krankenkassen finden sich im 5. Sozialgesetzbuch in den § 32 und 34 sowie 138. Für den Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht pro Heilmittel, die festgelegt wird. Hier kann bei Überschreitung von zwei Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragt werden.

Dann gibt es Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen körperliche Einschränkungen kompensieren und das Leben erleichtern um die Selbständigkeit zu behalten. Ein hohes Gut für ein schönes Leben. Eigentlich müssen Hilfsmittel nicht vom Arzt verordnet werden, sondern werden direkt bei der zuständigen Krankenkasse angefordert. Eine ärztliche Verordnung kann das Erhalten des Hilfsmittels jedoch beschleunigen. Es gibt ein Verzeichnis in dem alle Hilfsmittel, die von Krankenkassen bezahlt werden, gelistet sind. Auch hier besteht eine Zuzahlungspflicht für den Versicherten. Sehr bekannte Hilfsmittel sind Rollatoren, Rollstühle, aber auch das Inkontinenzmaterial bei Blasenschwäche zählt zu den Hilfsmitteln.



Hier erhält jeder Versicherter eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse. Bei Blasenschwäche ist es sinnvoll, ein ärztliches Attest beim Kauf in einem Sanitätsgeschäft zu haben. Mittlerweile gibt es Hilfsmittel auch in anderen Geschäften zu kaufen. Diese Hilfsmittel werden aber nicht nachträglich von der Krankenkasse erstattet. Deshalb die Empfehlung der Diakonie Oberberg: Vor der Anschaffung kurz bei der Krankenkasse nachfragen, was, wie und wo beschafft werden kann, damit der Anteil der Krankenversicherung gezahlt wird.

Ihre Susanne Ernst

Theodor Fliedner-Stiftung, Engelsstift Nümbrecht

Telefon: 02291/91 38 -0

E-Mail: info@engelsstift.fliedner.de   


Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren sie hier.     

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