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Geiger go home

bv; 21. Mar 2017, 16:13 Uhr
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Geiger go home

bv; 21. Mar 2017, 16:13 Uhr
Gummersbach – Die Stadt Gummersbach will mit einer Verfügung für mehr Sicherheit und Ordnung in der Innenstadt sorgen – Dabei kommt es zu merkwürdigen Vorschriften.
In der morgigen Ratssitzung in Gummersbach geht es zur Sache. Verhandelt wird von den Ratsmitgliedern ein Themen-Ungetüm, das in der praktischen Umsetzung erhebliche Auswirkungen haben wird. Es geht um den „Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Gummersbach“. Erreichen will man ein höheres Maß an Sicherheit in der Innenstadt, vor allem auf dem Steinmüllergelände. In der Vergangenheit war es vermehrt zu Klagen von Bürgern gekommen, die sich vornehmlich abends dort nicht mehr sicher gefühlt hatten. Es sei zu Trinkgelagen in den Abendstunden, Vandalismus und Bedrohungen von Passanten gekommen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Diesem „gemeinschaftswidrigen Verhalten“ will die Stadt entgegenwirken.

Allerdings sind die behördlichen Maßnahmen häufig bis ins kleinste Detail geregelt, die eher zum Schmunzeln anregen. Dass sich jeder Besucher so verhalten sollte, damit andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden, ist nachvollziehbar. Ob allerdings nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird, wenn der Konsum alkoholischer Getränke auf einer Ruhebank oder einer Grünanlage generell verboten werden, ist doch die Frage. Fällt dann ein Public Viewing im Stadtgarten auch unter diese Regelung? Dürfen Schützen bei ihrem Festzug durch die Stadt künftig nur noch stehen? Und wer kontrolliert das eigentlich? Auch Straßenmusik – eigentlich ein Stück Kultur – ist nicht gern gesehen, schon gar nicht im Innenstadtbereich. Und wenn es dann doch ein Geiger oder Gitarrenspieler bis in die Kreisstadt geschafft hat, muss er mit Uhr und Maßband ausgestattet sein. Spielen darf er nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde, danach muss Ruhe herrschen. Und wenn er denn weiterspielen möchte, darf er das erst wieder zur nächsten vollen Stunde – mindestens 200 Meter von seinem ersten Standort entfernt.

Mal ehrlich – wer kommt auf diese Ideen?
  
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