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Insolvenz: VfL Leverkusen muss zwangsabsteigen

lo; 20. Feb 2017, 11:30 Uhr
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Insolvenz: VfL Leverkusen muss zwangsabsteigen

lo; 20. Feb 2017, 11:30 Uhr
Oberberg - Das punktlose Schlusslicht steht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Absteiger fest - Alle Partien mit Leverkusener Beteiligung werden aus der Wertung genommen.
Gegen den Fußball-Landesligisten VfL Leverkusen ist das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Damit steht die 1. Mannschaft nach Paragraph 6, Absatz 1 der DFB-Spielordnung automatisch als erster Absteiger fest. Die bisher ausgetragenen Partien mit VfL-Beteiligung werden aus der Wertung genommen, was nur minimale Auswirkungen auf das Tabellenbild hat, weil die Leverkusener alle 16 Begegnungen verloren haben.

Meldungen anderer Medien, wonach der VfL mit einem Punktabzug von neun Zählern belegt wird, sind falsch. Wie der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, Markus Müller, auf Nachfrage von OA erklärte, gilt die Zwangsabtiegsregelung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der laufenden Saison im Amateurbereich noch.  Sie wird erst zur kommenden Spielzeit an die Bestimmungen für Vereine aus der 3. Liga (Paragraph 6, Absatz 6 der DFB-Spielordnung) angepasst, wenn eine entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Gremien erfolgt. 

Die Rückrundenmatches des VfL Leverkusen werden zwar austragen, fließen aber nicht in die Wertung ein. Der SSV Homburg-Nümbrecht, der das Schlusslicht am ersten Spieltag des neuen Jahres (5. März) empfängt, kann somit ein zusätzliches Testspiel einplanen.
  
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