Dienstbetrieb des Amtsgerichts Gummersbach an Karneval
gw; 4. Feb 2017, 08:19 Uhr
Gummersbach An Weiberfastnacht hat das Amtsgericht bis 11 Uhr geöffnet - Rosenmontag bleibt das Gericht geschlossen.
An Weiberfastnacht, 23. Februar, findet am Amtsgericht Gummersbach ab 11 Uhr kein regulärer Publikumsbetrieb mehr statt.Ohne vorherige Terminvereinbarung können deshalb nur unaufschiebbare Anträge zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklärt werden. Am Rosenmontag, 27. Februar, bleibt das Gericht geschlossen. Lediglich für unaufschiebbare Anträge ist in der Zeit von 10 bis 11 Uhr ein Eildienst eingerichtet.
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