Archiv

OGB: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

bv; 30. Jan 2017, 16:19 Uhr
ARCHIV

OGB: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

bv; 30. Jan 2017, 16:19 Uhr
Oberberg – Landgericht hat Gesellschaft für psychisch Behinderte zu Entschädigungszahlung an früheren Geschäftsführer verurteilt, will aber im März Zeugen hören.
Der Streit zwischen dem Vorstand der Oberbergischen Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte (OGB) und Klaus Jöllenbeck, dem früheren Geschäftsführer der OGB und der RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH geht auch 2017 weiter. Nach Angaben Jöllenbecks hat das Landgericht Köln auf seinen Antrag hin in einem Urkundenverfahren die OGB auf Zahlung von 83.000 € verurteilt. Es handelt sich dabei um das nicht gezahlte Gehalt von Februar bis November 2016. Damit werde durch das Urteil deutlich, dass das Landgericht Köln die ausgesprochene Kündigung für unwirksam halte, so Jöllenbeck.


Waldbröls Bürgermeister Peter Koester, der Vorsitzender des Oberbergischen Vereins ist, bestätigt diesen Vorgang, verweist aber darauf, dass man als Beklagte seine Rechte im sogenannten Nachverfahren geltend machen könne. Den Termin zur mündlichen Verhandlung  habe das Landgericht auf den 17. März 2017 anberaumt. Zu diesem Termin würden Zeugen angehört, um die von der OGB vorgebrachten Kündigungsgründe zu untermauern. Ob das Landgericht sein Vorbehaltsurteil im Nachverfahren bestätige oder die Klage abweise, hänge nach dem jetzigen Stand des Verfahrens von dem Ergebnis der Aufklärung dieses Kündigungsgrunds durch Vernehmung der Zeugen im Termin am 17. März 2017 ab, so Koester.
WERBUNG