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FDP Oberberg: Bund und Länder lassen Kommunen im Regen stehen

Red; 7. Dec 2016, 15:29 Uhr
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FDP Oberberg: Bund und Länder lassen Kommunen im Regen stehen

Red; 7. Dec 2016, 15:29 Uhr
Oberberg – Die oberbergischen Liberalen kritisieren eine Änderung des Unterhaltsvorschusses: Für betroffene Eltern entsteht nahezu keine Verbesserung, für die Kommunen aber eine große Belastung.
Die FDP Oberberg kritisiert eine Änderung des Unterhaltsvorschusses, auf den sich Bund und Länder geeinigt haben. Demnach sollen alleinerziehende Elternteile im Falle von säumigen Unterhaltszahlungen einen Vorschuss von ihrer Kommune erhalten. Dieser Anspruch wird künftig von der Geburt bis zum 18. statt wie bisher bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gelten. Die derzeit bestehende Befristung von maximal 72 Monaten wird aufgehoben.

Was sich für die betroffenen Elternteile zunächst wie eine frohe Nachricht anhöre, stelle die Kommunen in NRW und auch im Oberbergischen Kreis vor große administrative und finanzielle Probleme, kritisiert die FPD. Der oberbergische FDP-Kreisvorsitzende Jörg Kloppenburg und Reinhold Müller, FDP-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, fordern vom Bund, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen: „Wir begrüßen das Ziel, alleinerziehende Eltern zu entlasten“, sagte Kloppenburg. „Allerdings ist die derzeit geplante Gesetzesänderung nur vordergründig dafür geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Etwa 85 Prozent der Familien, die Unterhaltsvorschusszahlungen erhalten, beziehen auch Leistungen nach SGB II, genannt „Hartz IV“. Da Unterhaltsvorauszahlungen jedoch mit den Bezügen nach SGB II verrechnet werden, entsteht für diese Personen nahezu keine Verbesserung, für die Kommunen jedoch ein hoher finanzieller Aufwand. Die Gesetzesänderung bedarf einer dringenden weiteren Überarbeitung.“

Die Kosten für Unterhaltsvorschüsse werden zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Ländern getragen, die diese wiederum – in NRW zu 80 Prozent – den Kommunen weiterbelasten. „Durch die Erhöhung der Altersgrenze und den Wegfall der Befristung kommen auf den Oberbergischen Kreis immense Zusatzkosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro zu. Gleichzeitig entsteht durch die Überlappung der Zuständigkeit von Jobcenter und UVG-Stellen eine sinnlos Doppelbürokratie“, so Müller. „Wir fordern daher, dass Bund und Länder bei dieser Aufgabe finanziell deutlich stärker als bisher entlasten und die aufwendige Doppelbürokratie beseitigen.
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