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Welche Vorteile bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Red; 2. Dec 2016, 06:00 Uhr
Bild: Diakonie Oberberg.
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Welche Vorteile bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Red; 2. Dec 2016, 06:00 Uhr
Oberberg - Ab dem 1. Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft - In der neuen Kategorie 'Alter und Pflege' von der Diakonie Oberberg wird diesmal von Anja Köhler das neue Gesetz erläutert sowie Vorteile benannt.
Zum 1. Januar 2017 sind für die Pflege wichtige Änderungen vorgesehen.
Hier sind besonders zu nennen:
- die Anhebung der Pflegebeträge
- der Ausbau der Beratungen
- der Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
- feste monatliche  Zuzahlungsbeträge bei stationärer Unterbringung innerhalb der Pflegegrade 2 bis 5 unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf

Menschen, die auf Grund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind, bekommen mehr Leistungen. Denn sie sind in erheblichem Maße auf Betreuung und – insbesondere zur Verhütung von Gefahren – oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen.



Außerdem können die Geldbeträge aus den Kassenleistungen flexibler eingesetzt werden. Es wird viel dafür getan, damit dem Wunsch der meisten Menschen entsprochen wird, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Auch die Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige werden ausgebaut. Bislang lagen die Schwerpunkte bei der Körperpflege, Ausscheidung sowie Mobilität und Haushaltshilfe, um eine Pflegestufe zu bekommen.

Ab 2017, dann mit dem neuen Begutachtungssystem, werden Einschränkungen und Fähigkeiten viel differenzierter betrachtet. Sie werden mit Punkten belegt und gewichtet. Ganz wichtig: Alle Pflegebedürftigen mit einer aktuell bestehenden Pflegestufe werden nicht schlechter gestellt. Die Überleitung erfolgt automatisch mindestens in den nächst höheren Grad. Aus Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2. Oder bei Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz (EAK) sogar Pflegegrad 3. Ob diese vorliegt, kann dem Pflegegutachten entnommen oder bei der Pflegekasse erfragt werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Einrichtungen gerne zur Verfügung oder besuchen Sie unsere Seite www.diakonie-oberberg.de.

Ihre Anja Köhler

Diakonie Nümbrecht

Telefon: 02293/90 37 01

E-Mail: mail@diakonie-nuembrecht.de


Wer sich hinter www.diakonie-oberberg.de verbirgt, erfahren sie hier.  
  
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