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'Rachefeldzug' gegen ehemaligen Geschäftsführer?

Red; 29. Nov 2016, 11:35 Uhr
Archivbild --- Das Tischtuch zwischen dem ehemaligen OGB- und RAPS-Geschäftsführer Klaus Jöllenbeck (links) und Peter Koester, Vorsitzender des Oberbergischen Vereins zur Hilfe für psychisch Behinderte, ist zerschnitten.
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'Rachefeldzug' gegen ehemaligen Geschäftsführer?

Red; 29. Nov 2016, 11:35 Uhr
Oberberg - In einem Offenen Brief wenden sich Nahestehende der Oberbergischen Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte an den Vorstand und fordern, die Berufung im Verfahren mit Klaus Jöllenbeck zurückzunehmen.
Seit über einem Jahr gibt es bei der Oberbergischen Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte (OGB) einen Streit zwischen Vorstand und Klaus Jöllenbeck, der über mehrere Jahrzehnte Geschäftsführer der OGB und der RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH war. Unter anderem wegen Mobbingvorwürfen aus der eigenen Belegschaft, wurde Jöllenbeck im vergangenen Jahr freigestellt, Ende des Jahres 2015 mit Einschränkungen weiterbeschäftigt und Anfang 2016 fristlos entlassen. Das Kölner Landgericht erklärte in diesem September, dass die Kündigung gegen Jöllenbeck nicht rechtens sei. Daraufhin legte die OGB Berufung ein, was bei einigen Mitgliedern des Oberbergischen Vereins zur Hilfe für psychisch Behinderte und ehemaligen OGB-Entscheidungsträgern auf Unverständnis stieß.


In einem Offenen Brief an Waldbröls Bürgermeister Peter Koester, der Vorsitzender des Oberbergischen Vereins ist, fordern die sechs Unterzeichner den Vorstand auf, die Berufung zurückzuziehen und die Gerichts- und Anwaltskosten unverzüglich zu begleichen. Dies sei trotz Anweisung des Gerichts bislang nicht geschehen. Die Unterzeichner spekulieren, dass Jöllenbeck so „offensichtlich in den Ruin getrieben werden soll“. Des Weiteren nennen sie das Vorgehen des OGB-Vorstands einen „Rachefeldzug gegen den ehemaligen Geschäftsführer“. Sehr harte Vorwürfe.

Peter Koester findet das Vorgehen für „nicht angemessen“, wollte sich aber aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern. Er erklärte lediglich, dass Vorstand und Beirat andere Vorstellungen in Bezug auf den Führungsstil eines Geschäftsführers einer Behindertenwerkstatt hätten. Auf der morgigen Mitgliederversammlung würde man sich zu dem Offenen Brief äußern. Die Berufung werde der Vorstand aber nicht zurückziehen.

Wann es zum nächsten Gerichtstermin kommt, steht derweil noch nicht fest. Wahrscheinlich im ersten Quartal des neuen Jahres. Bis zu seiner fristlosen Kündigung hatte Jöllenbeck einen bis Mitte 2020 laufenden Vertrag, weshalb es bei dem Prozess um einen nicht unerheblichen Geldbetrag geht. Die letzte Forderung der Brief-Unterzeichner lautet deshalb, dass der Vorstand des Oberbergischen Vereins „künftig sorgsamer mit dem Geld umgehen“ solle, das für die Betreuung von Menschen mit Behinderung gedacht sei.
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