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Vogelgrippe: Weitere Maßnahmen für Geflügelhaltungen

Red; 21. Nov 2016, 16:09 Uhr
Bild: OBK --- Der Oberbergische Kreis ist weiterhin nicht als Riskogebeit eingestuft. Deshalb besteht keine Stallpflicht.
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Vogelgrippe: Weitere Maßnahmen für Geflügelhaltungen

Red; 21. Nov 2016, 16:09 Uhr
Oberberg - Eine Stallpflicht besteht im Oberbergischen weiterhin nicht, aber ab sofort gelten zusätzliche Anweisungen.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Ausweitung der Risikogebiete auf Regionen mit sehr hoher Geflügeldichte erfolgt. Inzwischen wurden auch die ersten Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Wesel und in Hagen mit dem Virustyp H5N8 bestätigt. Daher erfolgt eine Ausweitung der Risikogebiete auf Regionen mit sehr hoher Geflügeldichte. Der Oberbergische Kreis ist davon nicht betroffen, in der Region gilt vorerst keine Stallpflicht. Allerdings rät das Veterinäramt des Kreises, sich bereits jetzt auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorzubereiten.

Per Eilverordnung hat das Bundesministerium zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen erlassen. Danach müssen alle Geflügelhalter in ihr Bestandsregister neben den Zu- und Abgängen von Geflügel auch jeden Tag die Zahl des verendeten Geflügels notieren sowie in Haltungen mit mehr als zehn Tieren täglich die Zahl der gelegten Eier. Ställe und sonstige Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird. Jeder Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.

Diese Vorschriften galten bereits für große Geflügelhaltungen. Jetzt müssen sie auch von Hobbyhaltern beachtet werden. Werden die Maßnahmen nicht umgesetzt, drohen dem Tierhalter Regressforderungen. Das Kreis-Veterinäramt weist auf die bestehende Verpflichtung hin, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Jeder Kontakt zu Wildvögeln sollte verhindert werden, da durch diese das Geflügelpestvirus in die Bestände eingeschleppt werden kann.

Allerdings ist kein Grund für Aufregung gegeben. Nicht jedes tote Huhn muss dem Amt gemeldet werden. Erst wenn deutlich mehr Tiere sterben als normal, sollte der zuständige Hoftierarzt oder das Veterinäramt informiert werden. Bei kleinen Geflügelhaltungen sind das Verluste von drei oder mehr Tieren innerhalb von 24 Stunden. Auch Geflügel mit klar erkennbarer Todesursache wie Verletzungen oder der Riss durch Fuchs oder Habicht muss dem Veterinäramt nicht angezeigt
werden.

Halter, die ihre Tiere bisher noch gemeldet haben, sollten das umgehend beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter Tel.: 02261/88-39 05 nachholen.
  
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