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Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

nh; 27. Sep 2016, 12:40 Uhr
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Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

nh; 27. Sep 2016, 12:40 Uhr
Waldbröl - Exhibitionismus, Nötigung und Körperverletzung wurden einem 36-jährigen Morsbacher vorgeworfen, aber nach mehrstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht Waldbröl wurde das Verfahren eingestellt.
Von Nils Hühn

1.500 € Geldbuße an die Kinderkrebshilfe muss ein 36-Jähriger zahlen. So entschied gestern Richter Carsten Becker vom Amtsgericht Waldbröl. Dem Angeklagten wurden Exhibitionismus, Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen, teilte Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Waldbröler Amtsgerichts, mit. Allerdings ließen sich diese Vorwürfe nicht einwandfrei bestätigen. Der schwerste Vorwurf war der der Nötigung. „Wenn du mir nicht beim Masturbieren zuschaust, bringe ich mich um“, soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zu einem damals 16-Jährigen gesagt haben. Dies konnte aber nicht bewiesen werden.

Die beiden Männer spielten gemeinsam in einem Musikorchester und machten im vergangenen Jahr mit zwei weiteren Musikern einen Frankreich-Urlaub. Dort soll es zu zwei exhibitionistischen Handlungen gekommen sein. Auch hier konnte keine eindeutige Schuld des Angeklagten festgestellt werden. Einzig zu einer Ohrfeige soll es zweifelsfrei gekommen sein. Gegen die Zahlung der Geldbuße wurde das Verfahren nach mehrstündiger, meist in nicht öffentlicher, Verhandlung eingestellt. Damit sollten dem mittlerweile 18-Jährigen auch weitere Aussagen erspart werden. Strafrechtlich ist der Fall damit erledigt.

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