Gurnmersbach - Berufungsgericht entschied über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren von zwei Tochtergesellschaften des Tapetenherstellers A.S. Création.
Die französische Kartellbehörde hatte im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen zwei zur A.S. Création-Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften erlassen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,0 Millionen Euro verhängt (zum Bericht). Gegen den Bußgeldbescheid wurde im Februar 2015 Einspruch eingelegt. Dennoch musste der Betrag nach den gesetzlichen Regelungen im Nachbarland sofort in voller Höhe gezahlt werden. Das Berufungsgericht in Paris hat gestern das Urteil im Berufungsverfahren verkündet und die zu zahlenden Bußgelder auf insgesamt 2,1 Millionen Euro reduziert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création im Konzernabschluss 2016 somit einen Ertrag und Liquiditätszufluss in Höhe von 2,9 Millionen Euro verzeichnen. Im Vorjahr hatte man sich mit den ehemaligen Eigentümern der betroffenen Gesellschaften geeinigt, dass sich diese mit 2,1 Millionen an dem Bußgeld beteiligen. Dieser Betrag wurde bereits unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil an A.S. Création überwiesen (siehe Bericht).
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