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348 Oberberger zählten Wintervögel

Red; 9. Feb 2016, 14:58 Uhr
Bild: Tom Dove --- Haubenmeisen suchen auch bei milder Witterung die Winterfütterungen in den Dörfern auf.
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348 Oberberger zählten Wintervögel

Red; 9. Feb 2016, 14:58 Uhr
Oberberg – Die „Stunde der Wintervögel“ hat aus Sicht des NABU interessante Ergebnisse erbracht: Angesichts des milden Winters blieb der Einflug von Wintergästen aus dem Norden Europas weitgehend aus.
In 260 Gärten im Oberbergischen wurden vom 8. bis zum 10. Januar 11.771 Vögel gezählt. Der Naturschutzbund (NABU) Oberberg gibt nun die Ergebnisse bekannt. Elf Mönchsgrasmücken, acht Hausrotschwänze, sechs Zilpzalpe und drei Bachstelzen wurden an den drei Erfassungstagen gesichtet: Alles Vogelarten, die das Oberbergische normalerweise im Winter verlassen. Damit scheint klar zu sein, dass ein sehr kleiner Anteil dieser Vögel eine Überwinterung in Oberberg versucht hat. Das weit überwiegende Gros von Mönchgrasmücke & Co. ist aber wie gewöhnlich ins Winterquartier nach Süd-Westen gezogen.




[Bild: K. Mühlmann --- Die meisten Bachstelzen gehen bei der Überwinterung auf Nummer sicher und verlassen das Oberbergische.]

Der Einflug von Wintergästen aus dem Norden Europas bleibt weitgehend aus. Nur 21 Bergfinken, Brutvögel der skandinavischen und nordrussischen Tundra, wurden notiert - deutlich weniger, als im Januar 2014 und 2015, wo über 80 Bergfinken gezählt wurden. 86 Kernbeißer und 108 Haubenmeisen, gewöhnlich scheue Waldbewohner, die die Nähe des Menschen eher meiden, ließen sich an den Fütterungen sehen und zählen. Das ist – trotz milden Wetters – laut NABU keineswegs weniger, als in den Vorjahren. Die Naturschützer gehen davon aus, dass sich diese Waldvogelarten schon an das Angebot von Körnern und Meisenknödeln in den Siedlungen gewöhnt haben.

Nach Meinung des NABU hat die „Stunde der Wintervögel“ klare Ergebnisse erbracht: Die Vögel bleiben, was die Überwinterung angeht, doch auf der sicheren Seite und nehmen Winterfütterungen, auch wenn es die Wetterlage nicht nötig macht, als Nahrungsgrundlage an.
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