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Gericht bleibt Rosenmontag geschlossen

Red; 21. Jan 2016, 09:14 Uhr
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Gericht bleibt Rosenmontag geschlossen

Red; 21. Jan 2016, 09:14 Uhr
Gummersbach - Amtsgericht mit geänderten Öffnungszeiten an Weiberfastnacht und am Rosenmontag - Auch am 2. Februar ist der Betrieb eingeschränkt.
An Weiberfastnacht, 4. Februar, findet beim Amtsgericht Gummersbach ab 12 Uhr kein regulärer Publikumsbetrieb mehr statt. Ohne vorherige Terminvereinbarung können deshalb nur unaufschiebbare Anträge zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklärt werden.  Am Rosenmontag, 8. Februar, bleibt das Gericht geschlossen. Lediglich für unaufschiebbare Anträge ist in der Zeit von 10 Uhr bis 11 Uhr ein Eildienst eingerichtet.

Am 2. Februar findet wegen einer internen Fortbildungsveranstaltung von 10 Uhr bis 12 Uhr kein regulärer Publikumsbetrieb statt. Ohne vorherige Terminvereinbarung können deshalb nur unaufschiebbare Anträge zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklärt werden, wobei es zu Wartezeiten kommen kann.   
  
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