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Ratsfraktionen werden Haushalt ablehnen

Red; 19. Nov 2015, 10:38 Uhr
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Ratsfraktionen werden Haushalt ablehnen

Red; 19. Nov 2015, 10:38 Uhr
Bergneustadt - CDU, SPD, Grünen, UWG und FDP wollen einen geringeren Grundsteuer B-Satz zur Abstimmung bringen und fordern „echte“ Hilfe von den übergeordneten Ebenen wie Land und Bund.
Die im Rat der Stadt Bergneustadt vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, UWG und FDP werden dem von der Verwaltung eingebrachten Entwurf zum Haushalt 2016 nicht zustimmen. Dies gaben die Fraktionen in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Stattdessen werden sie gemeinsam einen deutlichen geringeren Grundsteuer B-Satz zur Abstimmung bringen. Die Höhe des Grundsteuer B-Satzes orientiert sich dabei an dem 2012 verabschiedeten Sanierungsplan mit einer maximalen Höhe von 959 Prozentpunkten.

Aus Sicht der Fraktionen ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsteuer B-Erhöhung aus verschiedenen Gründen nicht vertretbar. Zum einen sei das Einsparpotential der Stadt weitgehend ausgereizt. Seit 2009 überprüfe Bergneustadt den Haushalt auch mit externer Hilfe von Bund der Steuerzahler und Gemeindeprüfungsanstalt auf Einsparmöglichkeiten, welche aber bei weitem nicht das Defizit ausgleichen können. Auf der anderen Seite sind die Belastungen der Stadt gestiegen: „Die Umlageverbände wie Landschaftsverband und Kreis belasten die städtischen Haushalte, ohne dass die Kommune hier eingreifen kann. Steigende Sozialkosten wie auch die Flüchtlingssituation belasten den städtischen Haushalt ebenfalls. Steigende Gewerbesteuereinnahmen werden durch Senkung von Schlüsselzuweisungen quasi aufgehoben“, so die Fraktionen.

Ihrer Meinung nach ist das entstandene Defizit nicht mehr durch Erhöhungen der Grundsteuer aufzufangen. Auch sei die geplante Steuererhöhung sozialpolitisch nicht ausgewogen. „Die jährliche Belastung wird einzelne Bürger überfordern. Insbesondere Eigentümer von Einfamilienhäusern, wie junge Familien, die in den vergangenen Jahren gebaut haben, werden überdurchschnittlich belastet“, argumentieren die Fraktionen.

Die Grundsteuer B sei eine Substanzsteuer, die nur maßvoll eingesetzt werden darf. Die Höhe dieser Grundsteuer müsse die Wohnraumkosten berücksichtigen. „Die Grundsteuer B als eine Haushaltsausgleichssteuer zu benutzen, überdehnt den Zweck und die Art dieser Steuer. Die hohe Grundsteuerbelastung erschwert den Verkauf von Immobilien und senkt deren Verkehrswert. Die Altersrücklagen der Bürger sind dadurch gefährdet.“

  

Darüber hinaus haben die Bergneustädter Ratsfraktionen ein grundsätzliches Bedenken, das Instrument der Grundsteuer zur Haushaltssanierung einzusetzen: „Eine überhöhte Grundsteuer B verletzt den Grundsatz einheitlicher Lebensverhältnisse und ist sozialpolitisch nicht zu verantworten. Im Weiteren bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Steuer und deren geplante Höhe.“

Die Fraktionen wollen mit ihrem Vorschlag ein politisches Zeichen setzen und fordern „echte“ Hilfe von den übergeordneten Ebenen. Hierzu zählen die Novellierung des Stärkungspaktgesetzes, die Einbeziehung der Umlageverbände (Kreis und Landschaftsverband) in die Konsolidierungspflicht und eine Reform der Gemeindefinanzierung. Weiterhin fordern die Ratsfraktionen eine angemessene finanzielle Beteiligung von Bund und Land, damit die Stadt die übergeordneten staatlichen Aufgaben erfüllen kann. Auch für die Bestimmung einer vertretbaren Obergrenze für die Grundsteuer B zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen setzen sich die Fraktionen ein.  
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