Info für Eltern: Angabe der Steuer-Identifikationsnummer fürs Kindergeld
Red; 13. Nov 2015, 15:54 Uhr
Oberberg Das Finanzamt Gummersbach teilt mit, dass der Gesetzgeber für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vorsieht.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST), erläuterte Marion Michaelis, Leiterin des Finanzamts Gummersbach. Sollten Sie das Schreiben nicht mehr in Ihren Unterlagen finden, können Sie es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu anfordern. Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird. Weitere Informationen zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld finden sich auf den Internetseiten des BZST (www.bzst.de).
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