Oberberg - Fahrgäste, die unfreiwillig und unverschuldet Schwarzfahrer werden, können die Tipps der Verbraucherzentrale NRW in Anspruch nehmen, um der Bußgeldstrafe zu entgehen.
Wer Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket nutzt, wird nun bundesweit mit einem erhöhten Bußgeld von 60 zur Kasse gebeten. Diese Regel gilt aber nicht, wenn Fahrgäste wegen eines defekten Fahrkartenautomaten ohne Ticket unterwegs sind oder ihr Abo-Ticket vergessen haben. Wer unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird, muss die Strafgebühr meist nicht zahlen, wenn er sein Unverschulden nachweisen kann, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und erläutert im Einzelnen, was je nach Situation auf Ticket- und Abo-Nutzer zukommt. Diese Informationen finden Interessierte hier.
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