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Viele Schiri-Aufsteiger aus dem Fußballkreis Berg

Red; 13. Aug 2015, 10:08 Uhr
Oberberg Aktuell
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Viele Schiri-Aufsteiger aus dem Fußballkreis Berg

Red; 13. Aug 2015, 10:08 Uhr
Oberberg - Referees aus der Region haben sich durch gute Leistungen für höhere Aufgaben empfohlen - Erste Schiri-Weiterbildung der neuen Saison findet am kommenden Montag in Schnellenbach statt.
Nicht nur Fußballteams, sondern auch Schiedsrichter und deren Assistenten können sich durch gute Leistungen für die nächsthöhere Spielklasse qualifizieren. In diesem Sommer haben abermals einige Referees aus dem Fußballkreis Berg den „Aufstieg“ geschafft. Dominik Jolk darf ab sofort bei Partien der 3. Liga an der Seitenlinie stehen. Nico Fuchs (Assistent in der Regionalliga und A-Junioren-Bundesliga) und Lucas Wegert (Assistent in der B-Junioren-Bundesliga) erklommen ebenfalls die nächste Stufe.    

In der Landesliga pfeifen künftig Eric Schell, Sven Clever, Arne Kerstin, Thomas Linn und Sebastian Blechmann, der zudem in den Perspektivkader des FVM berufen wurde, dem auch Fuchs und Wegert angehören. Lars Fischer, Lennart Hegemann und Thomas Bähr sind in die Bezirksliga aufgestiegen. Hannah Riederer gelang der Sprung in den Verbandsförderkader. Aus dem Kreis Berg ist Sherwin Moradi weiterhin Mitglied dieser Talentgruppe. Der Kreisschiedsrichterausschuss freut sich sehr darüber, dass insgesamt 25 bergische Schiedsrichter auf Verbandsebene zum Einsatz kommen.

Die erste Schiri-Weiterbildung der Spielzeit 2015/2016 findet am 17. August im Sportlerheim des SV Schnellenbach statt. Start ist wie gewohnt um 19:30 Uhr. Die Inhalte sind die Regeländerungen zur neuen Saison und der Umgang mit dem Spielbericht online. Außerdem wird der Newsletter des FVM vorgestellt. Ein Vortrag zum Thema "Diskriminierung im Fußball - Wie geht der Schiedsrichter damit im Ernstfall um?" rundet den Abend ab. Absagen sind in Ausnahmefällen an den Ausschussvorsitzenden Michael Bernhardt zu richten. Es wird darin erinnert, dass es sich bei Weiterbildungen um eine Pflichtveranstaltung handelt. Unentschuldigtes Fehlen kann zu einem Ordnungsgeld führen.
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