Bild: OBK --- Stärkung des Verbraucherschutzes - Allergene müssen auch bei loser Ware gekennzeichnet werden.
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Kreis informiert über Kennzeichnung der Allergene
Oberberg Informationsveranstaltungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zum Thema Kennzeichnung der Allergene bei loser Ware am 25. März in Wipperfürth und am 27. März in Gummersbach.
Eine der wichtigsten Neuerung des EU-Kennzeichnungsrechts ist, dass nicht vorverpackte Ware nur noch mit Allergenkennzeichnung abgegeben werden darf. Um den ansässigen Lebensmittelunternehmern eine verlässliche Hilfestellung zu geben, bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Kennzeichnung der Allergene bei loser Ware an.Die Informationsveranstaltungen finden am Mittwoch, 25. März, von 15 bis 17 Uhr in der Gaststätte Wigger, Egen 3 in Wipperfürth, sowie am Freitag, 27. März, ebenfalls von 15 Uhr bis 17 Uhr im Foyer des Kreishauses, Moltkestraße 42 in Gummersbach, statt. Da nur begrenzter Platz zur Verfügung steht, bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt um Anmeldung unter Tel.: 02261/883924. Bei starker Nachfrage werden weitere Termine im April angeboten. Der Vortrag wird anschließend unter www.obk.de im Servicebereich- Lebensmittel und Verbraucherschutz veröffentlicht. Hier wurden bereits die aktualisierten Merkblätter Kennzeichnung von Lebensmitteln im Einzelhandel für den Sofortverzehr und Zusatzstoffe und Allergene Gastronomie hochgeladen.