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Kfz-Steuer: Bürger sollten nur noch an die Bundeskasse zahlen

Red; 27. Feb 2015, 12:40 Uhr
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Kfz-Steuer: Bürger sollten nur noch an die Bundeskasse zahlen

Red; 27. Feb 2015, 12:40 Uhr
Gummersbach - Einjährige Übergangszeit endet am 28. Februar - Finanzamt Gummersbach erklärt: 'Kraftfahrzeugsteuer nur noch an die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamts zahlen.'
Im Februar 2014 haben die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern übernommen. Seitdem wird die Kraftfahrzeugsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen. Sofern keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, ist die Kraftfahrzeugsteuer an die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamts zu entrichten. Für eine einjährige Übergangszeit wurden Zahlungen, die trotz des Zuständigkeitswechsels noch beim Finanzamt eingegangen sind, an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet und ohne Nachteile für die Kraftfahrzeughalter verarbeitet. Diese Übergangszeit endet am 28. Februar.


„Ich kann zwar nachvollziehen, dass einige Bürger ihre Kraftfahrzeugsteuer in den letzten Monaten auch weiterhin an das Finanzamt gezahlt haben, denn viele Jahre lang waren wir ja auch dafür zuständig. Aber das hat sich eben bereits vor über einem Jahr geändert“, so Marion Michaelis, Leiterin des Finanzamts Gummersbach. „Ich bitte daher die Bürger, die Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich an die Bundeskasse zu zahlen und nicht mehr an das Finanzamt“. Denn: „Zahlungen, die ab dem 1. März beim Finanzamt Gummersbach eingehen, können nicht mehr angenommen werden. Sie werden zurücküberwiesen. Zur Vereinfachung empfehle ich, dem zuständigen Hauptzollamt zum automatischen Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen“, erläuterte Michaelis.

Informationen über die Bankverbindung zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer können dem Anschreiben „Änderung der Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer“, welches jedem Kraftfahrzeughalter von dem zuständigen Hauptzollamt im vergangenen Jahr zugesandt worden ist, entnommen werden. Bei Fragen können sich die Bürger an das zuständige Hauptzollamt Münster, die Bundeskasse in Trier oder an die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter Tel.: 0351/44 834 -550 wenden. Weitere Informationen sind zudem auf den Internetseiten des Zolls unter www.zoll.de zu finden.
  
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