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Sechs Jahre Haft für Angeklagten aus Dümmlinghausen

fj; 19. Feb 2015, 10:46 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- In diesem Haus in Dümmlinghausen ereignete sich die Tat.
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Sechs Jahre Haft für Angeklagten aus Dümmlinghausen

fj; 19. Feb 2015, 10:46 Uhr
Gummersbach – Das Kölner Landgericht ging aufgrund einer Intelligenzminderung und Angststörung des Gummersbachers von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus – Verteidiger: „Es war nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert“. (AKTUALISISERT)
Das Landgericht Köln hat den 56-Jährigen Gummersbacher, der seinen Nachbarn im vergangenen April mit 17 Messerstichen tötete, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dabei ging die vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar von einem Fall erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Sachverständige hatte dargelegt, dass der Täter unter einer Intelligenzminderung aufgrund einer Erbkrankheit sowie an einer Persönlichkeits- und Angststörung leidet. Zudem war er zur Tatzeit alkoholisiert.

In Revision wird Verteidiger Thomas Gärtner nicht gehen: „Mein Mandant hat das Urteil akzeptiert. Er wusste, dass er einen Menschen getötet hat und das Gericht  nicht straffrei verlassen wird.“ Gärtner hofft nun für seinen Mandanten, dass er nach der Haftstrafe in eine Unterbringung kommt, in der bessere Bedingungen herrschen als an der Hagener Straße in Dümmlinghausen, wo der 56-Jährige mit mehreren Männern wohnte, die teils wie er unter Betreuung standen.

Während des Prozesses wurde deutlich, dass der spätere Täter immer wieder von Nachbarn drangsaliert, bestohlen und bedroht wurde. Teils waren diese Umstände auch der Polizei bekannt, ein Bewohner verbüßte sogar eine Haftstrafe. „Dass mein Mandant schließlich seinen Nachbar ersticht, war nicht vorherzusehen. Davon abgesehen war es unter der vorherrschenden Umständen aber nur eine Frage der Zeit, wann etwas passiert. So leid mein Mandant einem, wegen der Bedingungen, unter denen er leben musste, auch tun kann, nun muss und wird er sich den Folgen seiner Tat stellen“, so Gärtner.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft gefordert, Gärtner hatte um eine Freiheitsstrafe unter vier Jahren für eine Körperverletzung mit Todesfolge gebeten. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht handelte. Drei der insgesamt 17 Messerstiche, die der Angeklagte seinem 48-jährigen Opfer zufügte, waren tödlich.

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