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Fahrerschutzversicherung – Was ist das?

Red; 31. Jan 2015, 10:00 Uhr
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Fahrerschutzversicherung – Was ist das?

Red; 31. Jan 2015, 10:00 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Heute geht es um das Thema "Fahrerschutzversicherung".
Von Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht

Oberberg-Aktuell berichtet immer wieder von schweren Verkehrsunfällen, bei denen die Fahrzeuginsassen schwere Verletzungen erleiden bzw. versterben. Nach dem Gesetz können alle Fahrzeuginsassen ihre Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des von ihnen befahrenen Fahrzeuges geltend machen. Nur einer im Fahrzeug kann dies nicht in jedem Fall: Der Fahrer! Der Fahrer kann nur Ersatz von der Haftpflichtversicherung des vom Unfallgegner gefahrenen Fahrzeuges verlangen. Er erhält nur dann Ersatz, wenn der Unfallgegner den Unfall ganz oder teilweise zu verschulden hat. Dies führt dazu, dass der Fahrer bei einem eigenen Mitverschulden nur teilweise Schadenersatz erhält und bei alleinigem Verschulden regelmäßig keine Ersatzansprüche geltend machen kann. Erfahrungsgemäß werden mithin 50% der in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugführer mit Personenschaden keinen Ersatzanspruch geltend machen können, weil sie den Unfall entweder alleine oder teilweise selbst mitverursacht haben.

Dieses Risiko der Kraftfahrzeugführer kann durch Abschluss einer Fahrerschutzversicherung abgesichert werden. Das Produkt Fahrerschutzversicherung ist sowohl auf Seiten der Anbieter wie aber auch auf Seiten der Verbraucher weitgehend unbekannt. Alle großen Versicherer bieten die Fahrerschutzversicherung an. Üblicherweise wird in dem Bedingungswerk formuliert, dass der berechtigte Fahrer bei einem Personenschaden so gestellt wird, wie ein sonstiger anspruchsberechtigter Insasse. Aus diesem Grunde wird die Fahrerschutzversicherung auch regelmäßig als eine Art „Vollkaskoversicherung für Personenschäden“ bezeichnet. Die Fahrerschutzversicherung hat gegenüber der häufig bestehenden Unfallversicherung einen entscheidenden Vorteil. In der Unfallversicherung wird regelmäßig nur geleistet, wenn nach mehr als zwölf Monaten eine Invalidität verbleibt. Hierbei wird aber nicht abgedeckt der mehrmonatige Ausfall des Ernährers der Familie während des mehrere Monate andauernden Heilungsverlaufes. Hier kommt es mitunter zu hohen Ansprüchen auf Lohnersatz bzw. zu Mehrleistungen von Familienangehörigen, die über die Fahrerschutzversicherung abgesichert werden können. Berücksichtigt man, dass die weitgehend unbekannte Fahrerschutzversicherung je nach Anbieter für eine Jahresprämie zwischen 25,00 EUR und 30,00 EUR in dem Versicherungsvertrag eingeschlossen werden kann, so sind nicht nur Vielfahrer gut beraten, hier für einen Einschluss in den Versicherungsvertrag Sorge zu tragen.

Wenn Oberberg-Aktuell mithin von Todesfällen oder schweren Verletzungen im Zusammenhang mit der Führung eines Fahrzeuges berichtet, so können selbst bei schuldhafter Verursachung des Unfallereignisses die Fahrer über die Fahrerschutzversicherung Leistungen erhalten bzw. die Angehörigen Unterhaltsleistungen.

  
  


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