Dienstbetrieb des Amtsgerichts Gummersbach an Karneval
jm; 27. Jan 2015, 15:00 Uhr
Gummersbach An Weiberfastnacht endet der Publikumsbetrieb am Amtsgericht um 12 Uhr, Rosenmontag bleibt das Gericht geschlossen.
An Weiberfastnacht, 12. Februar, findet beim Amtsgericht Gummersbach ab 12 Uhr kein regulärer Publikumsbetrieb mehr statt.Ohne vorherige Terminvereinbarung können deshalb nur unaufschiebbare Anträge zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklärt werden. An Rosenmontag, 16. Februar, bleibt das Gericht geschlossen. Lediglich für unaufschiebbare Anträge ist in der Zeit von 10 Uhr bis 11 Uhr ein Eildienst eingerichtet.
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