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Blutspuren wurden Brandstifter zum Verhängnis

fj; 15. Jan 2015, 13:19 Uhr
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Blutspuren wurden Brandstifter zum Verhängnis

fj; 15. Jan 2015, 13:19 Uhr
Gummersbach – Wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Einbruchdiebstahl in den Strombacher Netto-Markt im vergangenen Juni wurde der Angeklagte zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – Vorbestrafter Gummersbacher hinterließ DNA-Spuren.
Am 29. Juni brannte der Netto-Supermarkt in Gummersbach-Strombach. (OA berichtete) Zwar konnte die Feuerwehr einen Vollbrand verhindern, doch durch die starke Rauchentwicklung wurde das komplette Sortiment des Geschäfts in Mitleidenschaft gezogen, ein Schaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro entstand. Nachfolgende Ermittlungen ergaben, dass der Brand vorsätzlich im Inneren des Gebäudes gelegt worden war. Wenige Tropfen Blut sorgten letztendlich dafür, dass ein 32-Jähriger heute für diese Tat am Gummersbacher Amtsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Wie die Ermittlungen ergaben, war der Täter durch einen Lüftungsschacht in den Netto-Markt gelangt. Das Lüftungsgitter wurde herausgerissen, an drei der Lamellen fanden sich die verräterischen Blutspuren, die eindeutig dem mehrfach vorbestraften Gummersbacher zugeordnet werden konnten. Darüber, wie sein Blut an die Lamellen kam, hatte der Angeklagte jedoch eine ganz eigene Theorie: Am Vorabend hätte er den Bus verpasst, sich eine Zeitung aus der Box, in der der Zusteller die Zeitschriften für den Netto-Markt deponiert, für den Rückweg zu Fuß herausgenommen, als ihn der Frust übermannte und er gegen das Lüftungsgitter trat. Dabei hätte er sich dann wohl eine Verletzung zugezogen, auch wenn er sie nicht bemerkt habe. Angefasst habe er die Lamellen aber nicht. Nach dieser Erklärung verfolgte der Angeklagte der Verhandlung schweigend.

Sein Alibi, zur Tatzeit mit einer Bekannten in seiner Wohnung einen Film geschaut zu haben, konnte die betreffende Zeugin nicht bestätigen. Zwar wäre sie mehrfach beim Angeklagten zu Besuch gewesen, wann dies war, wusste sie aber nicht mehr. Stattdessen berichtete einer der zuständigen Brandermittler, dass die Tat länger geplant war: Insgesamt konnten die Ermittler im Dachbereich vier Stellen feststellen, an denen Feuer gelegt wurde. Eine zurückgelassene, halbleere Flasche Terpentin gab es für die Brandermittler als Zugabe. „Es sollte also brennen, und zwar richtig“, folgerte Richter Ulrich Neef.

Dieses geplante Vorgehen und die Teilnahmslosigkeit am Verfahren warf auch die Staatsanwältin dem Angeklagten zur Last. Sie sah den Gummersbacher als „sicher überführt anhand der DNA-Spuren“ und forderte eine Freiheitstrafe von drei Jahren, die aufgrund der Vorstrafen nicht mehr zur Bewährung auszusetzen sei. Dem Verteidiger erschien die Erklärung seines Mandanten über die Herkunft des Blutes jedoch plausibel. Außerdem hätten die Ermittler weder im Inneren des Supermarktes noch an einem Einkaufswagen, der vollgepackt mit Lebensmitteln in der Nähe des Tatorts gefunden wurde, weitere Spuren seines Mandanten gefunden.

Dieses Argument ließ das Schöffengericht nicht gelten und Richter Neef verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Möglichkeit, dass der Angeklagte Handschuhe getragen haben könnte. Das Amtsgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die blutigen Griffspuren an den Lamellen des Lüftungsgitters, die unmöglich so entstanden sein könnten, wie der 32-Jährige erklärt habe. „Die Art und Weise, wie das Blut an den Lamellen haftete, ist hier ausschlaggebend“, erklärte Neef. So ging es für den Angeklagten nach einer kurzen Pause aus der Untersuchungshaft auf direktem Wege zurück in die Justizvollzugsanstalt.
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