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Lindlar winken 14 Millionen Euro

js; 9. Jan 2015, 12:17 Uhr
Bilder: Jessica Schöler --- Die BELKAW-Geschäftsführer Dr. Klaus Kaiser (v.l.) und Klaus Henninger unterzeichneten die Vertragsverlängerung gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Georg Ludwig und Kämmerer Werner Hütt.
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Lindlar winken 14 Millionen Euro

js; 9. Jan 2015, 12:17 Uhr
Lindlar - Die Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde Lindlar und dem Energieversorger BELKAW wurden heute um weitere 20 Jahre verlängert - Gemeinde rechnet 2015 mit Konzessionseinnahmen von 700.000 €.
In Lindlar setzt man auch in den nächsten 20 Jahren auf die Zusammenarbeit mit den Bergischen Licht-, Kraft- und Wasserwerken (BELKAW). Der bisherige Betreiber des Strom- und Erdgasversorgungsnetzes wird auch in Zukunft für das Gemeindegebiet zuständig sein. Nach einem Vergabeverfahren und dem Zuschlag durch den Gemeinderat wurden die Konzessionsverträge bis zum 30. Juni 2035 verlängert. Bürgermeister Dr. Georg Ludwig, Kämmerer Werner Hütt und die beiden BELKAW-Geschäftsführer Dr. Klaus Kaiser und Klaus Henninger besiegelten die Kooperation am Vormittag mit ihren Unterschriften.

[Die Unterzeichnung wurde im Sitzungsaal  des Rathauses durchgeführt.]


„Wir haben und bei den BELKAW immer gut aufgehoben gefühlt. Wichtig sind uns insbesondere eine hohe Servicequalität und kurze Wege, wenn es um Fragen der gegenseitigen Abstimmung geht, denn dies kommt letztlich der gesamten Gemeinde zugute“, erklärte der Bürgermeister mit Blick in die Vergangenheit. Er sei immer zufrieden mit der Zusammenarbeit sowie der Abstimmung und gemeinsamen Koordination bei Bauvorhaben und Notfallsituationen gewesen, so Dr. Ludwig. Auch die alten und neuen Vertragspartner zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis der Ausschreibung.




Als einer von mehreren Bewerbern hatte sich die BELKAW mit der höchstmöglichen Konzessionsabgabe durchsetzen können. Lindlar rechnet 2015 mit einer Zahlung von rund 700.000 €. Über die gesamte Laufzeit bekommt die Gemeinde somit, bei gleichbleibender Entwicklung, etwa 14 Millionen Euro. Im Gegenzug erhält der Energieversorger das Recht, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu nutzen.
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