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Unfälle auf Weihnachtsfeiern - in vielen Fällen versichert

Red; 26. Nov 2014, 10:15 Uhr
Bild: privat.
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Unfälle auf Weihnachtsfeiern - in vielen Fällen versichert

Red; 26. Nov 2014, 10:15 Uhr
Oberberg - Winterzeit, Weihnachtsfeierzeit – Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Ob beim gemeinsamen Theaterbesuch oder der klassischen Weihnachtsfeier im Betrieb - Viele Unternehmen nutzen die Vorweihnachtszeit, um mit gemeinsamen Feiern den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken und das Jahr Revue passieren zu lassen. Ob bei der Weihnachtsfeier im Falle eines Unfalls die gesetzliche Unfallversicherung greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.


Damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Veranstaltung muss dem Betriebsklima und dem Zusammenhalt von Belegschaft und Arbeitgeber dienen. Es müssen daher alle Beschäftigten eingeladen sein und die Veranstaltung muss von der Unternehmensleitung geplant und durchgeführt werden. Mit der Planung und Durchführung kann sie eine Stellvertretung beauftragen. Wichtig ist zudem, dass die Unternehmensleitung oder die Stellvertretung die Feier auch selbst besucht.

Natürlich können auch externe Gäste an der Feier teilnehmen, etwa ehemalige Beschäftigte oder Familienangehörige. Für diese Personen besteht dann allerdings kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten und Aktivitäten, die zur Feier gehören, sowie die Vor-und Nachbereitung. Dazu zählen der Aufbau und das Schmücken des Raumes, Essen, Tanzen oder Partyspiele und natürlich auch der Abbau und das Aufräumen.

Für die Wege zur Weihnachtsfeier und von der Feier nach Hause gelten die gleichen Regeln wie für den Arbeitsweg. Versichert ist der Weg zur Veranstaltung und von der Veranstaltung nach Hause, private Umwege sind nicht versichert. Auch private Anschlussfeiern, nachdem die Weihnachtsfeier durch die Unternehmensleitung oder deren Vertretung offiziell beendet wurde, sind nicht versichert. Auch wenn sie am gleichen Ort wie die offizielle Feier stattfinden.
  
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